Diskussion:Onlineparteitag/OPT/2017.1/Antragsportal/Wahlprogrammantrag - 004
ANMERKUNG zum Antrag(in der Hoffnung diesen nicht falsch interpretiert zu haben):
Also m. W. wird die Gesetzgebungskompetenz nicht in Art. 51, sondern in den Artikeln 70 bis 82 definiert. Es macht in einem föderalistischen Staatswesen durchaus Sinn, reine Bundesgesetze(Art. 73) zu klassifizieren, wobei die konkurrierende Gesetzgebung(Art. 74) imho genug Spielraum für die Landesparlamente lässt. Die LP drücken wiederum sehr wohl den Volkswillen aus, denn sie sind nichts anderes, als durch das Volk gewählte Vertreter desselben. Vermischung dieser Kompetenzen würden Änderungen im Grundgesetz bedürfen und auch diese sind selbstverständlich parlamentarisch abzusichern.(Artikel 79 GG) Ich, persönlich, halte derartige Vorstöße gerade im Sinne des Föderalismus für gefährlich und zwar Verschiebungen in beide Richtungen- denn eine Machtverschiebung in Richtung Bund hat ggf. auch eine Entmachtung der Parlamente zur Folge(es sei denn, dies ist explizit anders im GG. geregelt) - und umgekehrt. Der jüngste Vorstoß de Maizière's- hin zur Zentralisierung der Sicherheitspolitik, ist eines dieser Beispiele zur Machtverschiebung, das Intransparenz quasi als Kolateralschaden, fest mit einplant. [...] Nerd (Diskussion) 10:03, 5. Jan. 2017 (CET)