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Diskussion:Parteitag/2013.2/Antragsportal/Positionspapier - 001

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Ich habe mich belehren lassen, daß die Deutsche Sprache nun einfacher, aber auch umständlicher geworden ist und informell (ich kenne noch dieses Wort in zwei Bedeutungen, heute scheint es jedoch nur noch eine Bedeutung zu haben) nach neustem Stand nicht mehr zutrifft. Der Antragstext wurde entsprechend geändert.

Gemeint ist insbesondere der Zwang,

  1. sämtliche meiner persönlichen steuerlichen Daten elektronisch an das Finanzamt zu versenden,
  2. daß dort meine persönlichen Daten ohne Einschränkung und Kontrolle abrufbar sind, wenn nur meine Identitifikationnummer bekannt ist (die ich nun vielen Stellen (Versicherungen, Arbeitgeber, Banken ...) mitteilen muß bzw. die von diesen elektronisch abgefragt werden kann)
  3. daß die Finanzverwaltung auf viele meiner persönlichen Daten zugreifen kann
  4. daß ich gesetzliche vorgesehene Abzüge nur noch vornehmen kann, wenn die Daten elektronisch preisgegeben worden sind und ich somit gezwungen werde, meine persönliche Freiheit einzuschränken

Sicherlich werden auch Steuerbescheide elektronisch gespeichert. Jedoch ist es ein Unterscheid,

  1. ob nur elektronische Daten gespeichert oder sie bewegt werden
  2. ob nur ein Ergebnis (Gewinn) oder die Zusammensetzung des Ergebnisses (Gewinnermittlung / Bilanz) elektronisch abrufbar ist (Ein versierter Buchprüfer kann aus einer Bilanz sehr viele, mir schadende Daten ablesen).


Holger_DOS (Diskussion) 04:08, 9. Okt. 2013 (CEST)