Diskussion:Vorstand/Anfragen/Nr-00214
Vielleicht mal die Bundessatzung lesen:
§ 4 - Rechte und Pflichten der Piraten
(4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat Mitglied des Gebietsverbandes ist, seinen ersten Mitgliedsbeitrag nach Eintritt geleistet hat, sowie mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. Auf Parteitagen ist die Ausübung des Stimmrechts nur möglich, wenn alle Mitgliedsbeiträge entrichtet wurden.
Also die Frage am 01.04.2019 noch mal stellen. Passt auch zum Termin. --- Bastian (Diskussion) 10:58, 26. Feb. 2019 (CET)