Unterstütze uns! Spende jetzt!

Vorstand/Anfragen/Nr-00214

Aus PiratenWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Übersicht und Kontakt | Zuständigkeiten | Termine, Sitzungen, Protokolle | Dokumente | Beschlüsse | Anträge | Anfragen | Beauftragungen | Ausschreibungen


Zurück zur Fragenübersicht


ACHTUNG: Diese Seite dient der Beantwortung der Frage durch den Vorstand. Kommentare und Antworten anderer User werden bitte auf der Diskussionsseite hinterlegt oder vorher mit dem Vorstand abgesprochen.


Thema: Beschlussfähigkeit des Vorstandes
Name: sk
Status: beantwortet

Frage

Ist der LaVo, nach dem Rücktritt Thomas Bennührs noch Beschlussfähig? Die Beschlussfähigkeit ergibt sich - nach meinem Wissen - auch aus der jeweiligen Beitragszahlung. Nur die Mitglieder, die bereits den Parteibeitrag zahlten sind auch stimmberechtigt.

Daraus ergibt sich auch die Frage, ob Beschlüsse der letzten LaVoSi nach dem Rücktritt (nach 20:34?) gültig sind.

P.S.: Bitte prüft das auch für die RVs/KVs/SVs, wo das nötig ist und informiert diese entsprechend. (Gehört nicht zur Frage und muss hier auch nicht beantwortet werden.)

Antwort

Rückfrage dazu: Aus welchen Absätzen der Satzung ergibt sich diese Schlussfolgerung?

Hallo TheBug, die entsprechenden Paragrafen sind hier

https://wiki.piratenbrandenburg.de/Satzung/Landessatzung § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder (4) Die Stimmberechtigung der Mitglieder wird in der Bundessatzung geregelt.

und hier

http://wiki.piratenpartei.de/Satzung § 16 - Basisentscheid und Basisbefragung (2) Teilnahmeberechtigt sind alle persönlich identifizierten, am Tag der Teilnahme stimmberechtigten Mitglieder gemäß §4(4), die mit ihren Mitgliedsbeiträgen nicht im Rückstand sind. Um für Quoren und Abstimmungen berücksichtigt zu werden, müssen sich die teilnahmeberechtigten Mitglieder zur Teilnahme anmelden.

zu finden. Geka FF (Diskussion) 23:20, 25. Feb. 2019 (CET)

Antwort: Ein Problem kann sich erst ab dem 1.4.2019 ergeben, da erst bei einem Beitragsrückstand von drei Monaten ein Verlust der Stimmberechtigung eintritt. Wir gehen davon aus, dass spätestens bis da hin kein Beitragsrückstand im Vorstand bestehen wird.