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Diskussion:Vorstand/Antrag/2010.13

Aus PiratenWiki
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  • Wer soll bestimmen für was das Geld ausgegeben wird? KV-Lose Kreise haben keinen Vorstand, welcher Beschlüsse fassen könnte. Was soll dann dieses übernehmen? Problematik: Piraten a, b, c, und d wollen für x Geld beantragen. Aber die Piraten g-y wissen davon nichts. Keine Mehrheitsbeschluss. Diese Verantwortung/Entscheidung wurde normaler Weise der KVor übernehmen, welcher aber fehlt. Die Regelung über den Verwaltungsakt der Genehmigung der Gelder fehlt im Antrag. So würde ich, leider, gegen den Antrag stimmen, da in meinen Augen mangelhafte Beschreibung der Ausführung der Geldvergaberegelung. Soll z.B. der LaVo darüber dann abstimmen, wie die Gelder für den Kreis verwendet werden, wäre ich einverstanden. baddaddie 02:16, 12. Aug. 2010 (CEST)
  • Ich stelle den Antrag ja auch um die Thematik eine sachliche Diskussion in gang zu setzen und erbitte natürlich um Verbesserungsvorschläge. Zu deinem Einwand. Sollte z.B. Heiko aus Barnim Geld für Flyer benötigen um beim Straßenfest thematisch was Anbieten zu können oder er in Barnim Gebühren für Infostand oder Feststand begleichen muss dann kann er dies beim LSM beantragen ohne dazu einen Antrag stellen zu müssen. Geht jedoch alles was über dem vorhandenen Budget für sein Kreis etwas so muss er einen Antrag an den Vorstand stellen. Mitglieder aus den Kreisen können auch jederzeit mit einer kleinen Anfrage oder direkt beim LSM sich Ihr Budget Stand sagen lassen. Sollte der Landesverband Aktionen wie die in Wittenberge durchführen so könnten auch hier dann Gelder vom Budget, in diesem Fall "Prignitz" heran gezogen werden. Wenn Du möchtest, kann ich den Antrag um diese Formulierungen ergänzen. Grüße --701 02:32, 12. Aug. 2010 (CEST)
  • Was hältst Du von den Zusatz: "Über die Genehmigung der beantragten Gelder bei Kreisen ohne Gebietsverband entscheidet der Landesvorstand über die Freigabe. Dieses kann per Umlaufbeschluss erfolgen."? Dann trägt nicht der jenige Pirat, der das Geld beantragt hat, die "Schuld", wenn 2 Stunden später ein andere, bis dahin inaktiver, Pirat auf eine andere Idee kommt aber dann durch den anderen Piraten schon alle Gelder beansprucht wurden. Die Idee mit der kleinen Anfrage für das aktuelle Budget finde ich sehr gut. Und ich schreib nicht in Deinem Antrag rum. Dat mach mal schön selber ;-)baddaddie 02:49, 12. Aug. 2010 (CEST)
  • Habe meinen Antrag dementsprechend ergänzt. Danke für die konstruktive Diskussion. :) --701 02:55, 12. Aug. 2010 (CEST)
  • Ich stimme baddaddie in Allem, was er gesagt hat, voll und ganz zu. Ich wäre im Prinzip nach der letzten Änderung durch 701 dafür, den Antrag zu unterstützen, ich habe aber noch erhebliche Zweifel daran, ob die zunehmenden Umlagen, die der LV an die KVs ingesamt abtreten müsste, überhaupt finanzierbar wären. So lange wir uns nicht zusammengesetzt und intensiv über Finanzpläne geredet haben, kann ich nicht dafür stimmen, sondern enthalte mich vorläufig. Sebastian Pochert 08:07, 12. Aug. 2010 (CEST)
  • Sofern bei den Finanzen kein vollständiger Überblick besteht, sollte der Antrag auch nicht behandelt werden. Sofern dann ein Kassensturz vorliegt und Schulden an den Bund und bestehende Kreise Ausstehen sollten, kann der LSM eine Haushaltssperre verhängen, so das erst einmal die Schulden bezahlt werden(Ike sollte das sowieso erlassen bis alles geklärt ist ;) ). Der Antrag dient jedoch auch dazu eine Partei-öffentliche Meinungsbildung dazu herbei zu führen. Grüße --701 08:23, 12. Aug. 2010 (CEST)
  • Der Antrag ist gut gemeint, beinhaltet aber ein Problem des Budgetrechts. Gleichwohl ist der LaVo Treuwalter der Finanzen der noch nicht gegründeten Gebietsverbände. Aus diesem Grunde können die Umlagenanteile, für die noch nicht gegründeten Gebietsverbände theoretisch erst dann in das Budget des LV fliessen, wenn feststeht, dass für den vorhergehenden Monat kein Gebietsverband gegründet worden ist. Die Abrechnung hat monatlich zu erfolgen (Feststellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die die Rechenschaftberichte der Piraten bearbeitet). Also einfach gesagt: Dem LV stehen genau 25% aus den Beiträgen zu. Das sind EUR 1.944,00 in 2010 /errechnet aufgrund der Mitgliederzahlen (205+33=238)*25%/ . Die mangels Gebietsverband nicht abgerufenen Umlagen gehen zwar in das Budeget des LV zurück, wären aber nach der Logik des Gesetzes und der Auslegung der W-Prüfer vorrangig für Aufgaben in diesen Gebieten einzusetzen. Wenn man mMn ganz genau wäre, müsste der LV für jeden GVbd. eine Treuhandkasse führen, was aber wohl etwas übertreiben ist. Insofern sind zumindest Strukturen, die den GVbd. vorbereiten, entsprechend zu unterstützen.
Das ist - mangels Masse - alles etwas schwierig, aber notwendig. Wie auch immer der Kassensturz aussehen mag, eines ist klar: Von EUR 1.944,00 im Jahr kann der LV schwerlich seine Aufgaben erfüllen. Insofern bedarf es einer massiven Einwerbung von weiteren Mitteln. --Bastian