Diskussion:Vorstand/Antrag/2013-013
Ich empfinde es als absurd eine Ordnungsmaßnahme zu unterstützen, von der offiziell niemand weiß gegen wen sie sich richtet. Ich denke, dass in diesem konkreten Fall, das Persönlichkeitsrecht nicht greift, da es sich um einen exponierten Vertreter unseres Landesverbandes handelt und diese Person somit auch eine Person (partei-)öffentlichen Interesses ist. Solche Anträge müssen IMHO auch Gegenstand einer Debatte innerhalb der Partei sein können. Der Vorstand des KV Havelland wird morgen einen vergleichbaren Antrag stellen und ich finde es als beschämend, dass ich unsere Basis im Havelland darüber nicht in Kenntnis setzen darf. Solcherlei "radikalen" Ordnungsmaßnahmen sollen dem Schutz der Partei dienen, aber wir dürfen nicht kommunizieren, dass wir uns aktiv bemühen gegen offensichtliches Fehlverhalten vorzugehen.
Albern und verlogen kommt mir der Datenschutz dann vor, wenn ohnehin alle wissen wer aus welchen Gründen betroffen ist und wir dann so tun als wäre es nicht so. (Raimond)
- Datenschutz ist nie verlogen. Was hier im Wiki steht, bleibt der Nachwelt erhalten, das Internet vergisst nichts. Bastian 03.02.2013 10:19
Anmerkung zu 5 Anmerkungen
Ich bitte zu bedenken, dass dem Antrag eine ausführliche Begründung beigelegt ist, welche aus Gründen des Datenschutzes (Kernthema) nicht publik gestellt ist. Insofern sind Feststellungen zur vermeintlichen nicht-Nachvollziehbarkeit des Antragsbegehrens rein subjektive Empfindungen. Es bliebe das Verfahren abzuwarten. Es wäre weiterhin schön, wenn die Sachebene von potentiellen Streitigkeiten unter Mitglieder(gruppen) getrennt bliebe. Vielen Dank. Weezerle (Diskussion) 20:03, 3. Feb. 2013 (CET)