KPT 2012.2/WP008
Eingereicht durch Raimond Heydt am 20.11.2012
Akteneinsichts- und Informationszugang
Die Piratenpartei Havelland fordert eine Selbstverpflichtung des Landkreises und seiner Gemeinden, das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz vollumfänglich auf Unternehmen in ihrem Besitz anzuwenden. Wir fordern in jeder Kommunalen Verwaltung einen Beauftragten für die Einhaltung des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes einzusetzen, an den sich jeder Bürger beschwerdeführend wenden kann.
Begründung: Der Landkreis und Gemeinden sind im großen Maßstab wirtschaftlich aktiv. Auch hier sollte der Bürger im vollen Umfang das Recht auf Akteneinsicht und Informationszugang erhalten, zumal teilweise wichtige kommunale Aufgaben an privatrechtliche organisierte Unternehmen ausgelagert wurden. Gesetze können aber nur auf Landes- und Bundesebene gemacht werden, deshalb fordern wir bis dahin eine freiwillige Selbstverpflichtung des Kreises und der Gemeinden.
Leider sind die Rechte der Bürger auf Akteneinsicht und Informationszugang bei vielen Verwaltungsstellen noch keine Selbstverständlichkeit. Von der Schaffung von einer entsprechenden Beauftragung versprechen wir uns "Problemstellen" besser aufdecken zu können, um dann gezielt die Mitarbeiter hinsichtlich des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz schulen zu können.