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Parteitag/2013.2/Antragsportal/Grundsatzprogrammantrag - 004

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Antragsübersicht

Antragsnummer GP004
Einreichungsdatum 11 Oktober 2013 20:51:03 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Goldfisch007

Antragstyp Grundsatzprogramm
Zusammenfassung des Antrags Gleichbehandlung aller Menschen bei der Blutspende
Letzte Änderung 07.11.2013
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Gleichbehandlung aller Menschen bei der Blutspende

Antragstext

Es wird beantragt, im Landesprogramm an geeigneter Stelle Folgendes zum Themenfeld Gesundheitspolitik einzufügen:

Die Piratenpartei regt eine grundsätzliche Zulassung aller Menschen zur Blutspende an. Hierzu zählen wir insbesondere bislang ausgegrenzte Gruppen wie MSM (Männer, die Sex mit Männern haben), weibliche und männliche Sexarbeiter sowie Drogenkonsumenten, die Drogen intravenös (I.v.) anwenden oder schnupfen.

Unzweifelhaft gilt: Die Qualität von Blutprodukten muss gewährleistet bleiben und rechtfertigt weiterhin den begründeten Ausschluss von einzelnen Menschen von der Blutspende. Sie dürfen, bei Risikoverhalten, zum Schutz anderer Menschen, von der Blutspende ausgeschlossen werden. Hierfür ausschlaggebend soll jedoch das individuell tatsächlich vorliegende Risikoverhalten und nicht ein hergeleitetes Gruppenverhalten sein.

Für die Piratenpartei gilt, das die Blutspenderauswahlkriterien risikobezogen, unabhängig von der sexuelle Orientierung und anderen, die persönlichen Lebensumstände betreffenden Faktoren, gefasst werden müssen. [1] . Die für die Ausgestaltung der Blutspende-Richtlinien [2] Zuständigen, die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut, werden deshalb von der Piratenpartei aufgefordert zu prüfen, wie die Gleichbehandlung aller Menschen bei der Blutspende zu gewährleisten ist.

Antragsbegründung

Zurzeit ist es in der Bundesrepublik Männern, die Sex mit Männern haben (MSM), Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen sowie Drogenkonsumenten, die Drogen i.v. anwenden oder schnupfen, nicht gestattet Blut zu spenden. Die Bundesärztekammer schließt wie eingangs dargestellt, grundsätzlich MSM, neben anderen, als Gruppe, mit der stigmatisierenden Begründung, sie seien eine generelle Risikogruppe vom Blutspenden aus. Dieses Blutspendeverbot verfällt niemals, sondern gilt ein Leben lang - selbst bei nur einem einzigen sexuellen Kontakt eines Mannes mit einem anderen Mann im gesamten Leben, der Jahre zurück liegt, Abstinenz oder Monogamie.

Diese Regelung ignoriert vollkommen, dass es MSM gibt, die Safer Sex praktizieren oder jahrelang in einer monogamen Beziehung leben und von denen de facto kein höheres Risiko als von anderen Spendern ausgeht. Damit pauschalisiert die Bundesärztekammer alle MSM zu einer Risikogruppe.

Diese Regelung ignoriert vollkommen, dass es heterosexuell lebende Menschen gibt, die permanent Un-Safen Sex praktizieren. Diese Männer werden grundsätzlich nur für 4 Monate nach dem letzten unsafen Sex von der Blutspende ausgeschlossen.[3] Aufgrund moderner Testverfahren besteht längst nicht mehr das frühere Infektionsrisiko.[4] Heute kann das Erbgut des Virus direkt nachgewiesen werden und so jede Spende mit Hilfe eines Schnelltests auf HIV getestet werden. Dadurch lässt sich eine HIV-Infektion früher und sicherer erkennen.[5]

Ein anderer Widerspruch ergibt sich dann auch aus dem grundsätzlichen Ausschluss von MSM bei der Knochenmarkspende. Gerade bei der Knochenmarkspende kommt es auf jeden potentiellen Spender an. Hier kann nicht auf eine Alternative zurückgegriffen werden. Außerdem wird vom Roten Kreuz sowie von einzelnen Krankenhäusern immer wieder die Knappheit an Blutspendern bemängelt. Eine ganze Gruppe davon auszuschließen wirkt diesem Problem nicht entgegen, sondern wie Hohn!

Andere Länder haben das MSM-Verbot beim Blutspenden längst abgeschafft. Spanien, Portugal, Russland und Italien erlauben beispielsweise die MSM-Blutspende. [7]

Ein genereller, lebenslanger, Ausschluss verschiedener gesellschaftlicher Gruppen von der Blutspende verstößt nach unserer festen Überzeugung gegen das Diskriminierungsverbot. Die bisherigen Sicherheitsmaßnahmen bei der Blutspende sind mehr als ausreichend. Jeder Spender muss genaue Angaben über sein Krankheits- und Risikoverhalten abgeben sowie eine Erklärung bezüglich der Eignung des Blutes für andere Menschen. Damit steht es jedem frei zu entscheiden, ob sein Blut für andere Menschen geeignet ist. Weiterhin ermöglicht es der HIV-Schnelltest den eventuell vorhandenen Virus zu erkennen.[6] Gleichbehandlung aller Menschen bei der Blutspende

Quellen:

1 Siehe Kommentar zum bundeseinheitlichen Spenderfragebogen- Stand 04.02.2011, Seite 7

2 Genau: „Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten („Hämotherapie)“ der Bundesärztekammer

3 Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen gemäß §§ 12a u. 18 Transfusionsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut, Fassung vom 16.04.2010, http://www.bundesaerztekammer.de (Stand aller Links: 12.04.2012).

4 Erläuterungen zum Blutspende-Ausschluss von Männern, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM), 31.03.2010, http://www.bundesaerztekammer.de, 7 f.

5 Erläuterungen zum Blutspende-Ausschluss von Männern, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM), 31.03.2010, http://www.bundesaerztekammer.de, 10 f.

6 Drucksache 17/3568 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/035/1703568.pdf, S. 5 f.

7 Drucksache 17/3568 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/035/1703568.pdf, S. 1 f.

ursprünglich von Mandy

Piratenpad

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Diskussion

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Argument 1

Wer haftet wenn es schief geht? Was kostet(n): a) die Sicherstellung einer objektiven Einschätzung des Risikoverhaltens, b) die zusätzlichen Maßnahmen,
die für die Entnahme und die Analyse/Aufbereitung/Lagerung der Blutspenden notwendig sind- denn dann ist grds. davon auszugehen, dass jede Probe
verunreinigt sein könnte. Schlussendlich: Juristische Grauzone; es sind schon ganz andere Fälle als fahrlässige Tötung behandelt worden. Wer will
gesundheitliche Schäden durch verunreinigtes Spenderblut von einer staatsanwaltlichen Untersuchung ausschließen, wie teuer wird die Aufarbeitung der Fälle.
UND: wer will dann noch in den entsprechenden Labors arbeiten? Niemand sollte in einem Minenfeld Pilze suchen(müssen).  Nerd

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und wer haftet wenn mit deinem/durch dein Blut etwas schief geht? Jedes Blut muss gleich geprüft/kontrolliert/behandelt/gelagert werden. Marcel

Argument 2

Dein Argument?