Parteitag/2013.2/Antragsportal/Wahlprogrammantrag - 043
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP043 |
Einreichungsdatum | 11 Oktober 2013 21:27:10 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Wahlprogramm |
Zusammenfassung des Antrags | Demokratisierung der Kommunalverwaltung für alle Bürger ! |
Letzte Änderung | 18.10.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Demokratisierung der Kommunalverwaltung für alle Bürger ! Antragstext Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg möge beschließen, folgende Position an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm zur Landtagswahl aufzunehmen: "Die Ämter als Struktur der Kommunalverwaltung werden abgeschafft. Die §§ 133 bis 140 der Kommunalverfassung sollen deswegen ersatzlos gestrichen werden. " Die kommunale Verwaltungsstruktur des Amtes ist als Parallelstruktur neben der amtsfreien Gemeinde überflüssig. Es sind im gesamten Land Brandenburg amtsfreie Gemeinden zu bilden. An deren Spitze soll überall ein direkt gewählter Bürgermeister stehen. Der § 134 Abs. 3 zur Überführung der Ämter in amtsfreie Gemeinden ist als Grundlage für einen ordnungsgemäßen Übergang des Amtes in eine amtsfreie Gemeinde neu zu formulieren und in die Kommunalverfassung an geeigneter Stelle aufzunehmen. Es ist insbesondere eine angemessene Übergangsfrist festzuschreiben, die die Verwaltungsaufgaben nicht beeinträchtigt. Antragsbegründung Bisher gibt es 2 Arten von kommunalen Verwaltungsstrukturen im Land Brandenburg. Einmal das Amt mit einem hauptamtlichen Amtsdirektor und einmal die amtsfreie Gemeinde mit einem hauptamtlichen Bürgermeister. Den Bürgermeister können die Bürger der amtsfreien Gemeinde direkt wählen, den Amtsdirektor können die Bürger die in einem Amt wohnen aber nicht wählen. Mehr Demokratisierung durch die amtsfreie Gemeinde für allen Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg ! Wir wollen die direkte Demokratie für alle stärken. Deshalb wollen wir keine Strukturen mehr in denen die Bürger ihren Verwaltungschef nicht wählen dürfen. Warum dürfen einige Einwohner unseres Landes ihren kommunalen Verwaltungschef direkt wählen, andere aber nicht ? Warum diese Ungleichbehandlung in den kommunalen Wahlrechten ? Wieso werden einige kommunalen Verwaltungen von hauptamtlichen von den Bürgern direkt gewählten Bürgermeistern geführt, andere aber von einem Amtsdirektor, der nicht direkt gewählt werden kann ? Dafür gibt es keine sachlichen Gründe mehr. Es gibt im ländlichen Raum völlig gleiche Siedlungsstrukturen, die aber diese undemokratischen Unterschiede aufweisen. Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz unserer Landesverfassung. Vor dem Hintergrund der Diskussion über eine Kommunalreform wird die kommunale Selbstverwaltung durch die Direktwahl der kommunalen Verwaltungschefs gestärkt. Ihre direktdemokratische Legitimation durch die Bürger ermöglicht eine öffentlich gestärkte Vertretung ihrer Gemeinde. Ausführliche weitere Begründung: In der amtsfreien Gemeinde kann im Gesamtinteresse aller Bürger besser geplant werden. Hier haben die Bürger eine klare Struktur mit einem hauptamtlichen Bürgermeister, der zugleich Verwaltungchef ist, sowie einer Gemeindevertretung vor sich. Laßt uns starke Kommunen schaffen für den Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung ! Eine Vorraussetzung dafür ist die amtsfreie Gemeinde für alle Brandenburger Einwohner. Weiterhin wird der nicht direkt von den Bürgern gewählte Amtsausschuß beseitigt. Dieser wählt bisher den Amtsdirektor ohne die Bürger einzubeziehen. In diesen Amtsausschuß kommen nur wenige als ehrenamtliche Gemeindebürgermeister oder ehrenamtliche GVV-Vertreter aufgrund eines in der Kommunalverfassung festgelegten Schlüssels rein (eine Art indirekte Mandatierung). Das heißt, jetzt in den Ämtern gibt es kommunale Mandatsträger die im Amtsausschuß sitzen und solche die dort nicht sitzen (2 "Klassen"). Das ist mit unseren direktdemokratischen Grundsätzen unvereinbar. Nebenbei wird mit dem Amt auch ein beliebtes "Versorgungsfeld" der großen Parteien beseitigt. Denn im Amtsausschuß sitzen natürlich überwiegend Parteienvertreter, die können in der geheimen Ausschußwahl trotz Ausschreibung als Amtsdirektor wählen wen sie wollen (die bestimmen auch den Text der Ausschreibung und ob überhaupt ausgeschrieben wird). Da gibt es in den Ämtern 22 Jahre "Erfahrung" in Brandenburg. Der Bürger ist hier nur Zuschauer (wenn die Sitzung überhaupt öffentlich war). Mehrkosten oder mehr Verwaltungsarbeitsplätze werden durch den Beschluß dieses Antrags nicht verursacht. Es sind eher Einsparungen zu erwarten, da der Amtsausschuß wegfällt. Die Aufgaben bleiben die gleichen. Der Bürger hat in der amtsfreien Gemeinde keine Nachteile gegenüber dem Amt. Für die Mitarbeiter der Verwaltung ändert sich ebenfalls nichts. Hier ist der entprechende Link zur bisherigen Kommunalverfassung: http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01[..] Amtsfreie Kommunen sind bspw. Wiesenburg/Mark, Ketzin, Kloster Lehnin, Milower Land, Michendorf, Kleinmachnow, Stahnsdorf. Ämter sind z. B. das Amt Brück, das Amt Niemegk, das Amt Wusterwitz, das Amt Rhinow, das Amt Nennhausen, das Amt Friesack. Diese unterschiedliche rein kommunalpol. Struktur für die gleichen Aufgaben gibt es im gesamten Land Brandenburg. Hier ist Reformbedarf angesagt. http://wiki.piratenbrandenburg.de/Antragsfabrik/LPT_2012.2/%C3%84mter_abschaffen_-_Kommunen_st%C3%A4rken
von: Ralf Koordinator AK Kommunalpolitik (auf Bitte eingestellt durch Clara) Piratenpad
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Frank Steinert
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- pirate.Girl
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