Parteitag/2014.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 003
<- Zurück zum Antragsportal
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | SA003 |
Einreichungsdatum | 5 März 2014 13:33:19 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Satzungsantrag |
Zusammenfassung des Antrags | §2 (2) wird um eine klärende Instanz zur Aufnahme von Mitgliedern ergänzt. |
Letzte Änderung | 08.03.2014 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Neufassung §2 (2) Landessatzung Antragstext Der Paragraf §2 (2) der Landessatzung wird wie folgt neugefasst (neue Bestandteile fett markiert): "§ 2 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Landesverbandes sind die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, die ihren Wohnsitz im Bundesland Brandenburg haben. Antragsbegründung Durch die Ergänzung der Landessatzung in § 2 um den Satz:
werden Streitigkeiten über die Aufnahme von Mitgliedern auf das Landesschiedsgericht verlagert. Die Entscheidung von Streitigkeiten ist die originäre Aufgabe des Landesschiedsgerichtes. Piratenpad
|
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Holger DOS: Die Behebung von Streitigkeiten ist bereits in § 2 Abs. 3 geregelt. Für eine weitere Regelung sehhe ich kein Bedarf.
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
- Andreas @ Holger Durch die Satzungsänderung kann die Streitigkeit mit großer Wahrscheinlichkeit bereits im Vorfeld eines LPT und damit sehr zeitnah aus der Welt geschafft werden. Ein sich lange Zeit hinziehender Streit (wie bereits in der Vergangenheit gehabt), bindet die Kräfte von Vorständen. Die Verlagerung der Streitigkeit auf das Schiedsgerichtet ist deshalb sinnvoll.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
Dein Argument?