Parteitag/2014.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 004
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SA004 |
Einreichungsdatum | 5 März 2014 13:48:26 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Satzungsantrag |
Zusammenfassung des Antrags | Modularer Antrag |
Letzte Änderung | 08.03.2014 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Einfügung eines Paragrafen 30a "Schutzbestimmungen für Wahlen und Abstimmungen" Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen: Die Landessatzung wird um einen Paragrafen 30a ergänzt, der aus folgenden Modulen aufgebaut wird: Modul 1 Modul 2 Antragsbegründung zu Modul 1 Die Formulierung ist bewußt offen gehalten und regelt ungeachtet regulatorischer Vorgaben den Rahmen, in denen innerparteiliche geheime Wahlen und Abstimmungen möglich sind – auch im Hinblick auf die Wirkung nach außen. Dieser Teilantrag ist als Abschnitt (1) in einem neuen Paragraph 30a
„Schutzbestimmungen für Wahlen und Abstimmungen“ in der Landessatzung
einzufügen. zu Modul 2 Auch hier ist nur eine Mindestanforderung formuliert. Konkrete Ausführungsbestimmungen sind in der jeweiligen Geschäftsordnung festzulegen. Dieser Teilantrag ist als Abschnitt (2) in einem neuen Paragraph 30a
„Schutzbestimmungen für Wahlen und Abstimmungen“ in der Landessatzung
einzufügen. zu Modul 3 Konkrete Ausführungsbestimmungen sind in der jeweiligen Geschäftsordnung festzulegen. Dieser Teilantrag ist als Abschnitt (3) in einem neuen Paragraph 30a „Schutzbestimmungen für Wahlen und Abstimmungen“ in der Landessatzung einzufügen.
Piratenpad
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Tojol (Diskussion) (ich bin der ursprüngliche Autor)
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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- ?
- ...
Diskussion
Bei einem Offline-Parteitag ist alles bestens geregelt, es geht hier im Prinzip um den Onlineparteitag. Mit dem Totschlagargument 'Wahlcomputer' kann man jegliche Diskussion sofort beenden! Allein die komplette Überprüfbarkeit aller Schritte ist prinzipbedingt bei jeder Onlineabstimmungen stark eingeschränkt bis unmöglich. Was bedeutet das für uns? Wenn wir Onlineabstimmungen wollen, dann müssen wir für uns die wesentlichen Schritte definieren, die wir überprüfen wollen und können. Momentan gibt es in der Partei nur zwei Standpunkte: 'Wahlcomputer' oder 'Gesinnungsdatenbank' - es gibt nichts dazwischen. Ich halte den Antrag dafür geeignet, jede Diskussion über zukünftige Möglichkeiten abzuwürgen. Wir verbauen uns Wege zur pseudonymen vielleicht sogar zur optionalen anonymen Abstimmung. Analoge Hilfsmittel zur Auswertung digitaler Abstimmungen? Ok, muss du mir mal erklären. Na klar, man kann alles ausdrucken und mit Bleistift nachrechnen. Oder meinst du etwas anderes? Allen zukünftig Beauftragten schon mal im voraus das Misstrauen auszusprechen, finde ich übrigens sehr demotivierend. Ohne Vertrauen wird es nicht gehen. --uk 15:28, 7. Mär. 2014 (CET)
- Warum eigentlich § 30a und nicht § 24a? Dort wäre er sicherlich besser aufgehoben. Holger DOS
Antwort: Ich halte 'Wahlcomputer' nicht für ein Totschlagargument; im Gegenteil, das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes stellt hilfreicherweise fest, was *nicht* geht (was geht, sagt das Gericht üblicherweise nicht). Dieser Rahmen ist mE konkret genug, daß wir uns an ihm ausrichten können, und er läßt durchaus Spielraum (zum Ärger derer, die jegliche Verfahren jenseits von Papier und Urne pauschal ablehnen). Diesen Rahmen versucht dieser Antrag so umzusetzen, daß Online-Abstimmungen prinzipiell möglich bleiben, und wenn uns das erfolgreich gelingt, haben wir ein vorbildliches Instrument, das auf weite Bereiche ausgedehnt werden kann.
Wenn wir uns allerdings auf das "mach mal irgendwie Online, wird schon gutgehen" beschränken, sind wir genauso blauäugig wie die Gemeinden und jeweiligen Innenministerien, die einfach nur technikgläubig irgendwas absegneten, das den rechtsstaalichen Ansprüchen nicht genügte. Diesen Weg sollten wir nicht auch beschreiten - wir sollten besser sein.
Ob dies nun als § 30a oder als § 24a in die Satzung aufgenommen wird, ist zweitrangig. Tojol (Diskussion)
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
Dein Argument?