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Vorstand/Antrag/2014-027

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Nummer: Vorstand/Antrag/2014-027

Datum: 22.06.2014

Gliederung: RV DOS, LDS, Lübben

Antragsteller: TB (Diskussion) Thomas Budich

Termin für Sitzung: 18.07.2014

Status: abgelehnt

Antrag

Die Piraten Brandenburg positionieren sich gegen PresseZensur. (Oder eben auch nicht)

Antragsbegehren

Ich beantrage das der Landesvorstand der Piratenpartei Bbg die brandenburger Parteimitglieder hierzu befragt und dann eine entsprechende offizielle Erklärung, u.a. mittels Pressemitteilung, gegen PresseZensur im Allgemeinen und eine Protestnote zum speziellen Fall (SÜW-454) an beteiligte und geeignete staatliche Stellen (z.B. [9]) richtet.

Sofern die Basis oder der LaVo sich nicht gegen Pressezensur erklären möchte, sollte eine entsprechende Erklärung abgegeben werden.

Ziel: Es soll ein Signal gegen PresseZensur im Land Brandenburg gesetzt werden. Denn solche Informationsunterdrückung findet oft in verschleierter Form statt.

Antragsbegründung

Das Thema ist nicht nur bzgl. Ägypten oder Türkei von Relevanz, sondern auch in Deutschland Land Brandenburg. Mein Antrag vom 22.06.2014 zum Thema an den LaVo ist noch unbearbeitet. Leider war auch kein weiterer Pirat bei der Gerichtsverhandlung am 18.03.2014 in Lübben als Zeuge anwesend.

Ich halte es piratisch geboten, eine Pressemitteilung und eine Protestnote herauszugeben. Letzteres ist besonders wichtig, da allgemeine Offenbarungen kaum Wirkung erzielen dürften. Demonstrationen, Beschwerden oder Bürgerinitiativen haben nicht umsonst meist einen konkreten Zweck und lokalen Bezug.

Auch nützt es nicht viel wenn die theoretischen Rechte aus Pressegesetz oder Grundgesetz nicht wahrgenommen werden oder nicht praktiziert werden können weil kommunale Antragsteller und Gerichte rechtsfehlerhaft und höhere Rechte ignorierend verdeckte Zensur ausüben. Mithin geht es um die Darstellung der Inakzeptanz von grundrechtswidrigen Maßnahmen durch Staatsorgane (im Speziellen Richter Staudler am Amtsgericht Lübben). Weiterhin ist in der Praxis der sogenannte Rechtsweg weder Jedem zur Verfügung stehend noch funktionstüchtig. Desweiteren können und tätigen die jeweiligen Staatsorgane mit Blockaden durch Nichtgewähr des Rechtes illegale Schikane (BGB) und Einschüchterung. Das alles sollte von Piratenparteimitglieder nicht akzeptiert werden.

Wohin Mißstände, wie im speziellen Fall dargestellt sind, führen können erkennt man nicht nur an der demotivierten Bevölkerung (Wahlbeteiligung ...) sondern auch am internationalen Geschehen (Türkei, Ägypten usw.). Deshalb bildete eine Person des Zeitgeschehens den Aufruf: "Wehret den Anfängen"

Wenn wir als PIRATEN nicht einmal die Mißstände im vorhandenen realen Deutschland kritisieren/ändern wollen, wie könnten wir denn globale antidemokratische Vorgänge wie TTIP angehen? Benötigen wir Makulatur-Demokratie/Rechtstaatlichkeit? Ich nicht. Und Du?

[9] zum speziellen Fall beteiligte und geeignete staatliche Stellen:

verwaltung@agln.brandenburg.de (Amtsgericht Lübben, Gerichtsstrasse 2-3, D-15907 Lübben)

poststelle@mdj.brandenburg.de (Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg, Abteilung II, Heinrich-Mann-Allee 107, D-14473 Potsdam)

verwaltung@lgcb.brandenburg.de Landgericht Cottbus, Präsident Klaus-Christoph Clavée Gerichtsstraße 3-4, D-03046 Cottbus

petitionsausschuss@landtag.brandenburg.de Landtag Brandenburg, Petitionsausschuss A2 Postfach 60 10 64, D-14410 Potsdam

Bemerkung

Dieser Antrag wurde auch per Mail an den Vorstand gesendet.


  • _ Der spezielle Fall_ in Kürze: _*
 http://www.budich.org/public/wasttrm1.htm
 Az. 20 C 454/13 des Amtsgerichtes Lübben

Ich bin u.a. als freier Netz-Journalist mit rechtswidriger Zensur beaufschlagt worden. Dies erfolgte per gerichtlicher Unterlassungsverfügung und Urteil. Hintergrund ist eine Auskunftsverweigerung bzw. nicht genügende Auskunftgabe durch den hiesigen TrinkWasserversorger Stadtwerke Lübben zu meiner Anfrage zur Trinkwasser-Beschaffenheit. Über den Hergang, die Ergebnisse, den Sachverhalt und dem öffentlichen Gerichtsverfahren (Urteil, Verfügung, Unterlassungs/Zensurantrag) darf ich nicht Bericht erstatten. Deshalb wurde ich mit 2000,-Euro Geldstrafe oder 40 Tage Haft bedroht. Dieses Verbot ist rechtswidrig.

Es muß mindestens einmal jährlich die Bürgerschaft ausreichend und aktuell zur Wasserqualität informiert werden (Trinkwasserverordnung TWVO). Auch weitere lübbener Bürger berichteten mir, das solche Informationen in den Jahren 2012+2013 nicht erfolgten. Die Details und rechtlichen Belange sind (teilweise) meiner Netzseite und dem unten benannten Antrag zu entnehmen. Aufgrund der Zensur leider unvollständig.

mfG Thomas

http://www.budich.org/

Unterstützer

  1. TB
  2.  ???
  3. ...

Gegner

  1.  ???
  2.  ???
  3.  ???



Abstimmung

Abstimmung: Antrag/2014-027
Dafür:
Dagegen: Jörg, Micha, Lutz
Enthaltung: Jürgen, Mandy, Jens, Andreas
nicht abgestimmt:
Ergebnis: abgelehnt
Bemerkung: Der Vorstand hätte gerne ein Gespräch mit dem Antragsteller über die näheren Hintergründe des Antrages.

Wenn der Vorstand der Piraten-BBg tatsächlich ein Gespräch mit mir zum Thema/Antrag hätte führen wollen, warum hat er dann keinen Kontakt aufgenommen oder ein passendes Signal zu einem geeigneten Zeitpunkt gesendet? Es fehlt "denen" an Glaubwürdigkeit. mfG_TB (Diskussion) 09:34, 28. Jul. 2014 (CEST)

Protokoll

siehe Vorstandssitzung vom 18.07.2014