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Parteitag/2015.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 011

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Antragsübersicht

Antragsnummer SA011
Einreichungsdatum 15 Mai 2015 18:33:00 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Lutz Conrad

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags Streichung von Mitgliedern, die länger als 12 Monate mit dem Mitgliedsbeitrag in Rückstand sind.
Letzte Änderung 17.06.2015
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Antrag auf Satzungsänderung LV Brandenburg Streichung von Mitgliedern

Antragstext

Es wird beantragt, die Satzung des LV Brandenburg in § 2, Abs. 4 wie folgt zu ergänzen:

1. Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt durch Vorstandsbeschluss der zuständigen Gliederung der untersten Ebene. Ist der Vorstand dieser Ebene handlungsunfähig oder gehört das Mitglied keiner Untergliederung des Landesverbandes an, oder die Streichung wird an den Landesverband per Beschluss deligiert, kann die Streichung unter Beachtung von 2. vom Landesvorstand vorgenommen werden.

2. Die Streichung ist nur dann möglich, wenn das Mitglied trotz schriftlicher Benachrichtigung länger als zwölf Monate mit der Beitragszahlung in Rückstand ist. Vor der Streichung ist das Mitglied mit einer Fristsetzung von 4 Wochen zur vollständigen Begleichung der Rückstände aufzufordern und in diesem Zusammenhang schriftlich auf die beabsichtigte Streichung hinzuweisen.

3. Die Streichung ist in den dafür vorgesehenden Systemen zu dokumentieren.

Antragsbegründung

Gemäß Bundessatzung § 5 ist die Beendigung der Mitgliedschaft durch Streichung möglich.

Nähere Bestimmungen, unter welchen Bedingungen eine Streichung erfolgen kann, fehlen.

Insbesondere vor Einladungen zu größeren Veranstaltungen ist es sinnvoll die Mitgliederlisten zu bereinigen um Bounces und nicht zustellbare Post zu vermeiden.

Piratenpad

  • -




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Neythomas (Diskussion) 11:17, 24. Mai 2015 (CEST)
  2. Tojol (Diskussion) 11:05, 4. Jun. 2015 (CEST)
  3. Petrus (Diskussion)
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Asterix
  2. Holger_DOS: Die Streichung ist in § 7 der Bundesfinanzordnung geregelt.
  3. ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Streichen von mitglieder ist immer gut weil kleinere Gruppen besser zu Kontrollieren sind nicht wahr? Asterix


Hier geht es nicht um die willkürliche Streichung von Mitgliedern, sondern um die Festlegung von Bestimmungen, unter denen Mitglieder gestrichen werden können. Natürlich sind Mitglieder, die nur auf Kosten anderer Mitglieder sich Piraten nennen sehr wünschenswert für diese Partei. Holger_DOS

Argument 1

Laut Bundessatzung Abschnitt B: Finanzordnung §7 (3) ist der Bund für Streichungen zuständig. Die Bundessatzung Abschnitt B: Finanzordnung §7 regelt bereits unter welchen Bedingungen eine Streichung erfolgen kann. Ich sehe keinen Grund für eine Änderung der Landessatzung. --uk 13:03, 31. Mai 2015 (CEST)

Anmerkung: Es ist § 7 (3) des Abschnittes B: "Finanzordnung" in der Bundessatzung [[1]] gemeint - falls das jemand nachlesen will. Tojol (Diskussion) 11:01, 4. Jun. 2015 (CEST)

  • Danke für den Hinweis, hier noch ein Direktlink --uk 21:08, 4. Jun. 2015 (CEST)

Argument 2

(In Antwort auf Argument 1:) Faktisch findet eine Verschiebung der Streichungshoheit auf eine niedrigere Gliederung (den Landesverband) statt, der mit den entsprechenden Umständen besser vertraut ist. Deswegen: dafür. Tojol (Diskussion) 11:04, 4. Jun. 2015 (CEST)

  • Zuständig für die Streichungen ist der Bundesverband. finde ich sehr klar geregelt. Der Antrag ist unbegründet, weil die Modalitäten vom Bund bzw. Bundessatzung vorgeben sind bzw. werden. --uk 21:29, 4. Jun. 2015 (CEST)