Parteitag/2016.3/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SA001 |
Einreichungsdatum | 11 Oktober 2016 13:53:55 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Satzungsantrag |
Zusammenfassung des Antrags | Einladung zu Parteitagen |
Letzte Änderung | 19.11.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Einladung zu Parteitagen Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen: § 9 Absatz 3 der Landessatzung wird wie folgt geändert: (3) 1Die Einladung erfolgt in Textform oder durch Veröffentlichung auf der Website http://www.piratenbrandenburg.de. 2Sofern die Einladung weder in Textform noch auf der Website rechtzeitig erfolgen kann, erfolgt die Einladung durch den Bundesanzeiger. 3Verzichtet das Mitglied grundsätzlich auf eine Einladung in Textform, so bedarf es einer solchen nicht. Antragsbegründung Die Arbeits- und Kostenaufwand Mitglieder, die keine funktionierende E-Mail-Adresse besitzen, per Post einzuladen kann eingespart werden. In der Bundessatzung ist die mittlerweile auch so geregelt. Alte Fassung: (3) 1Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des Landesverbandes, sowie durch Brief und/oder durch E-Mail an die Mitglieder. 2Verzichtet das Mitglied grundsätzlich oder jeweils nach Empfang der Einladung per E-Mail auf eine schriftliche Einladung, so bedarf es einer solchen nicht. Piratenpad
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- --Neythomas (Diskussion) 19:43, 4. Nov. 2016 (CET)
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- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Holger-DOS (Diskussion): Die Formulierung "oder" ist ungeeignet und schwammig. Ein einfaches Streichen des Briefes und Einfügen des Bundesanzeigers erfüllt die Zielsetzung besser.
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
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