Parteitag/2016.3/Antragsportal/Wahlprogrammantrag - 004
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP004 |
Einreichungsdatum | 14 Oktober 2016 18:08:37 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Wahlprogramm |
Zusammenfassung des Antrags | Gerichtsgebühren auch von Kirchen zu tragen |
Letzte Änderung | 19.11.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Gerichtsgebühren auch von Kirchen zu tragen Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen: Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für die Aufhebung der Regelung ein, die Religionsgemeinschaften und ihr angeschlossene Körperschaften von Gerichtsgebühren befreit. Denn Religionsgemeinschaften sollen nicht besser gestellt sein, als jeder andere. Antragsbegründung Religion privatisieren, Privilegien der Kirche abschaffen. Eine der wenigen Möglichkeiten, auf Landesebene tatsächlich etwas umzusetzen, was nicht durch Kirchenstaatsverträge und Grundgesetz in Stein gemeißelt scheint[1],[2]. Kann weg. [1] http://www.patrick-breyer.de/?p=560549&utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter [2] https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212925#8 Abs. 1 Piratenpad
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- --Neythomas (Diskussion) 19:48, 4. Nov. 2016 (CET)
- Holger-DOS (Diskussion): Als Anfang gut. Zu überlegen auch bei Nr. 3 (Anstalten und Stiftungen des öR) Nr. 8 (gemeinnützigen Stiftungen, Warum diese Einschränkung auf Stiftung?).
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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