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Redaktionskommission/Protokolle/2011-04-29

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Sitzung der Redaktionskomission

  • Teilnehmer
  • Gäste
  • Angela M.

Protokoll

TOP 1 Begrüßung

Clara begrüßt alle Teilnehmer und eröffnet die Sitzung um 21:19.

TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters und eines Protokollführers

Vorschlag für die Versammlungsleitung: Clara Vorschlag für den Protokollführer: Lars

Einstimmig angenommen.

TOP 3 Kurze Besprechung, Gedankenaustausch

Kurze Info über die Liederbücher. Ja, sind tatsächlich vorhanden und geliefert

Empfehlung: Kultur als Thema für das Landesprogramm ist nicht ausgearbeitet bzw. nicht explizit vorhanden, sollte daher mal angegangen werden für den nächsten LPT.

Grund: PM der BaWue-Piraten. Ausschnitt: "Auch die Piratenpartei Baden-Württemberg fordert freie Verfügbarkeit von Kulturgut für alle Bürger des Landes in ihrem Programm." (http://pressebawue.piratenpad.de/Kinder-wollen-singen-Verteilung-BW)

TOP 4 An die Arbeit...

GP05 Modul 03 "Mehr Transparenz des Staatswesens"

Wir stehen für einen transparenten Staat, nicht für den gläsernen Bürger. Wir verstehen Transparenz als entscheidendes Gegengewicht in der Beziehung von Gleichgewicht zwischen Bürgern zur Politik und Verwaltung. Jeder Bürger hat das Recht, sich bei der Verwaltung über deren Tätigkeit zu informieren. Wir fordern die vollständige Offenlegung von Verwaltungsprozessen. Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit. Sie müssen deshalb auch öffentlich zugänglich sein. Ein diesen Grundlagen Forderungen entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz ist uns ein wichtiges Anliegen und steht im Einklang mit den Schutzbestimmungen anderer Gesetze. Es definiert außerdem genau und in engen Grenzen Ausnahmeregelungen, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und persönlichen Daten betroffener Bürger, z.B. bei der Strafverfolgung.

Diskussion über Strafverfolgung

gewollt Schutz des Angeschuldigten bzw. Beschuldigten (Unschuldsvermutung)

(z.B...:) Antragsteller soll gefragt werden, ob ihm der Begriff Strafverfolgung wichtig ist.

  • ansonsten soweit konsent.

GP05 Modul 04 "Privatsphäre und Datenschutz"

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen, sowie Meinungsfreiheit und demokratische Teilhabe. Die Wahrung der Privatsphäre ist unabdingbar für den Erhalt der Demokratie. Sie bildet die Voraussetzung für Meinungsfreiheit und die persönliche Entfaltung des Einzelnen. Dafür bedarf es unbeobachtete und unantastbare Freiräume, in denen die Privatsphäre geschützt ist. Eine Überwachung öffentlicher Räume durch optische oder elektronische Einrichtungen ist nur in eng begrenzten und nachvollziehbar begründeten Ausnahmefällen hinnehmbar. Dies muss immer gewährleistet sein. Für alle Menschen in Brandenburg gilt die Unschuldsvermutung, daher darf es keine verdachtsunabhängige Überwachung geben. Jeder Bürger muss unbeobachtet mit anderen kommunizieren können. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss gestärkt und strikt eingehalten werden.

  • Satz "Dies muss immer gewährleistet werden": Antragsteller soll gefragt werden, auf welche Aussage sie sich bezieht bzw. ob der Satz an eine andere Stelle in dem Modul verschoben werden darf.


  • ansonsten soweit konsent.

GP05 Modul 05 "Bürgernahe Verwaltung"

Digitale Kommunikations- und Informationstechniken (E-Government) ermöglichen eine koordinierte Abwicklung von Verwaltungsaufgaben, die sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert. Anträge an die Verwaltung müssen auf digitalem Wege gestellt werden können und der Status ihrer Bearbeitung muss online abrufbar sein. Dabei sollte dem Bürger ein einheitliches Online-Portal zur Verfügung stehen, um zu verhindern, dass er jedes einzelne Ressort einzeln anschreiben muss. Dabei ist ein einheitliches Online-Portal dem Ressortprinzip vorzuziehen. Hier müssen der Schutz personenbezogener Daten und die informationelle Selbstbestimmung zwingend sichergestellt werden.

In den öffentlichen Verwaltungen ist freie Software einzusetzen und deren Weiterentwicklungen sind ebenfalls unter einer freien Lizenz zur Verfügung zu stellen.

Außerdem muss freie Software eingesetzt werden und deren Weiterentwicklungen müssen ebenfalls unter einer freien Lizenz zur Verfügung stehen. Alle angebotenen Dienste müssen barrierefrei und plattformunabhängig nutzbar sein.

-"Ressortprinzip"; Diskussion
Link: http://www.jurathek.de/showdocument_print.php?session=0&ID=4740

Diskussion, ob der Hinweis auf Schutz der personenbezogenen Daten, 
informationelle Selbstbestimmung entfallen kann (Wiederholung). Geteilte Meinung. Ressortprinzip Antragsteller nachfragen.
(time passes) Überwiegende Meinung ist, daß der Passus notwendig bleiben sollte.

Anmerkung: es sollte ein eigenes Modul zum Thema 'Software' angedacht werden.
  • konsent.

Anträge zur Thematik "Bildung und Wissenschaft"

Modul 06: Bildung und Wissenschaft

Für die Brandenburger Piraten ist Bildung ein lebensbegleitender Entwicklungsprozess, in dem der Mensch seine Fähigkeiten ganzheitlich erweitert. Dies umfasst den Erwerb geistiger, kreativer, kultureller, sozialer und praktischer Kompetenzen. Bildungseinrichtungen sollen ein echter Lern- und Lebensraum sein, der neben Bildungs- und Freizeitangeboten auch Beratung und Hilfestellung bietet. Sie müssen es den Lernenden ermöglichen, sich orientierend an den Werten einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft zu bilden. Wissenschaft ist die Erweiterung des Wissens durch Forschung, dessen Weitergabe durch Lehre beziehungsweise Veröffentlichung, der gesellschaftliche, historische und institutionelle Rahmen, in dem dies organisiert betrieben wird, sowie die Gesamtheit des so erworbenen Wissens.

  • konsent.

Modul 06.1: Recht auf Bildung

Jeder Mensch hat das Recht auf freien und selbstbestimmten Zugang zu Wissen und Bildung. Demokratie lebt von der mündigen Teilhabe der Menschen. Nur mit freiem Zugang zu Bildung und Wissen können alle Menschen in vollem Umfang am öffentlichen Leben und Diskurs, sowie am demokratischen Prozess teilhaben. Bildung und Wissenschaft sind die zentralen Antriebskräfte des sozialen, politischen und wirtschaftlichen Fortschritts auf dem unser materieller und geistiger Wohlstand beruht. Sie versetzen uns in die Lage, Herausforderungen zu meistern, Problemlösungen zu finden und, wenn nötig, den Kurs zu ändern.

  • konsent.

Modul 06.2: Vielfalt und Wahlfreiheit

Jeder Mensch ist ein Individuum mit persönlichen Neigungen, Stärken und Schwächen. Bildung soll den Einzelnen unterstützen, seine Begabungen zu entfalten, Schwächen abzubauen und eigene Interessen und Fähigkeiten zu entdecken. Sie soll befähigen, sich Werte eigenständig anzueignen und kritisch zu hinterfragen. Ein Bildungssystem kann nur dann gerecht sein, wenn Wahlfreiheit herrscht: Jeder Mensch muss unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft, finanzieller Lage und sonderpädagogischem Förderbedarf die von ihm bevorzugte Bildungsform frei wählen können. Pauschale Ausschlusskriterien sind grundsätzlich abzulehnen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Lernende nicht aufgrund ihrer finanziellen Situation gehindert sind, ihren gewünschten Bildungsweg zu verfolgen. Ein Bildungssystem muss so finanziert werden, dass es dabei nicht zu Wartezeiten kommt. In einer freiheitlichen Gesellschaft braucht Bildung nicht allein Staatsaufgabe zu sein: Alternative Bildungseinrichtungen fördern nicht nur die Vielfalt, sondern lassen Menschen selbst Verantwortung für Bildung übernehmen. Der Erwerb von Abschlüssen muss unabhängig davon möglich sein, wie und wo gelernt wurde. Wir erkennen an, dass Bildung auch außerhalb von staatlichen Institutionen erworben werden kann, wenn die qualitativ hochwertige Ausbildung sichergestellt ist. Neben herkömmlich erworbenen Abschlüssen muss es alternative Möglichkeiten geben, Zugang zu jeder Art von weiterführender Bildung zu erlangen.

  • konsent.

Modul 06.5: Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Ergebnissen

Die vorhandenen Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg und ihr wissenschaftliches Spektrum bilden die Grundlage für freies und fruchtbares Forschen. Der Wert wissenschaftlicher Erkenntnisse hängt in einem erheblichen Maße von ihrer freien und öffentlichen Zugänglichkeit ab. Deshalb ist ein freier Zugang zu wissenschaftlicher Tätigkeit, wissenschaftlichen Diskursen und Forschungsergebnissen unabdingbar. Der Wert von Wissenschaft lässt sich nicht auf wirtschaftliche oder infrastrukturelle Aspekte reduzieren. Um ihre Vielfalt und Freiheit zu wahren, darf wissenschaftliche Tätigkeit keinen politischen oder wirtschaftlichen Zwängen unterliegen. Die Vernetzung von Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen, auch mit Einrichtungen anderer Bundesländer, muss gezielt gefördert werden. Forschungseinrichtungen sollen Kooperationen mit Bildungsinstitutionen anstreben und sich für Lernende aus allen anderen Bildungsbereichen öffnen. Wir wollen die Chancen neuer technischer Möglichkeiten und Kommunikationsformen in der Wissensverbreitung stärker aufgreifen. Die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit nach dem Prinzip des Open Access ist ein unerlässlicher Bestandteil gegenwärtigen und zukünftigen Wissenschaftsbetriebs. Jedem Bürger muss ein freier Zugang zu Wissen – einschliesslich Informationen – ermöglicht werden, welches mit Hilfe von Steuergeldern erforscht oder erworben wurde.

<Anm.(S.O.):Wissenschaft ist die Erweiterung des Wissens durch Forschung, dessen Weitergabe durch Lehre beziehungsweise Veröffentlichung, der gesellschaftliche, historische und institutionelle Rahmen, in dem dies organisiert betrieben wird, sowie die Gesamtheit des so erworbenen Wissens. >

Jedem Bürger muss der Zugang zu Informationen und Wissen ermöglicht werden, zu deren Erforschung und Produktion mindestens mittels Steuergeldern beigetragen wurde.

Dies gilt insbesondere für Schulen und Universitäten. Ein Grundrecht auf Zugang zu Wissen ist unabdingbar. Wissen darf kein Luxusgut werden!

  • soweit konsent.
  • Erklärung von Open Access notwendig?

http://www.open-access.net/



Zitat: Was ist Open Access? "Open Access meint, dass diese [= die wissenschaftliche, Anm. d. Red.] Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind. In allen Fragen des Wiederabdrucks und der Verteilung und in allen Fragen des Copyright überhaupt sollte die einzige Einschränkung darin bestehen, den jeweiligen Autorinnen und Autoren Kontrolle über ihre Arbeit zu belassen und deren Recht zu sichern, dass ihre Arbeit angemessen anerkannt und zitiert wird." (Budapester Open Access Initiative)


Read more: http://open-access.net/de/allgemeines/was_bedeutet_open_access/#ixzz1Kx1ONSH1

Zitat Ende


TOP 5 Sonstiges

  • Keine Beiträge.

TOP 6 Terminfindung für die nächste Sitzung/Ende der Sitzung

  • Nächste Sitzung 20.05.2011 um 21:00 Uhr.
  • Sitzung wird geschlossen um 23:47.