SAPO/SO/0033
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Antragsnummer | SO 0033 |
Einreichungsdatum | 5 Juni 2020 21:51:16 (UTC) |
Antragssteller | |
Antragstyp | Sonstiger Antrag |
Zusammenfassung des Antrags | Landes-Antidiskriminierungsgesetz beschließen |
Letzte Änderung | 21.06.2020 |
Status des Antrags |
Geprüft |
Abstimmung |
Angenommen |
Antragstitel Landes-Antidiskriminierungsgesetz Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen:
Antragsbegründung Es gibt bereits ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als Bundesgesetz. Dies regelt allerdings nur den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität durch private Akteure (z. B. Arbeitgeber, Vermieter, Anbieter von Waren und Dienstleistungen. Leider muss man immer wieder feststellen, dass auch in Brandenburg Menschen von öffentlichen Stellen ungleich behandelt werden, sei es im ÖPNV, im ÖPV, beim Jobcenter, bei Bürgerämtern, bei Ausländerbehörden etc.. Auch typisches „Racial Profiling“ z.B. in Verkehrsmitteln oder an öffentlichen Plätzen durch Ordnungskräfte ist festzustellen. Die Betroffenen haben kaum eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Dabei wurden seit 2000 vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien erlassen, die erst durch ein Vertragsverletzungsverfahren in Deutschland umgesetzt worden sind. Leider regelt das AGG nur das Verhalten nichtöffentlicher Stellen. Es ist überfällig, auch die öffentlichen Stellen einzubeziehen, welches Ländersache ist. Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind zu verhindern oder zu beseitigen. Link
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Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Frank E. (Knarf_BB)
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier rein.
Argument 1
Das Berliner LADG ist denkbar schlecht gemacht und impliziert einen Generalverdacht gegen die Angestellten und Beamten, insbesondere gegen die Polizei. Hier jetzt etwas ähnliches für Brandenburg zu fordern ist daher falsch. Staatliches Handeln ist zudem an das Grundgesetz gebunden, welches bereits Diskriminierung verbietet.
Argument 2
Gegen die Diskriminierung behinderter Menschen gibt es bereits das Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - BbgBGG), daß trotz des Bestehens seit 2013 noch immer nicht beachtet wird, auch vom Landtag nicht.
Also wäre ein allgemeines Antidiskriminierungsgesetz derzeit sinnlos.
Wir sollten uns erst mal für die Einhaltung bestehender Gesetze stark machen. Holger-DOS (Diskussion)
Argument 3
Dein Argument?
URL
https://wiki.piratenbrandenburg.de/SAPO/SO/0033
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