SAPO/WP/0038
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | WP 0038 |
Einreichungsdatum | 15 Mai 2020 19:59:06 (UTC) |
Antragssteller | |
Antragstyp | Wahlprogramm |
Zusammenfassung des Antrags | Werbung in den öffentlich-rechtlichen Medien begrenzen |
Letzte Änderung | 21.06.2020 |
Status des Antrags |
Geprüft |
Abstimmung |
Zurückgezogen |
Antragstitel Werbung in den öffentlich-rechtlichen Medien begrenzen Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen: Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich dafür ein, dass Werbung in öffentlich-rechtlichen Medien ausschließlich für Programmbestandteile gemacht werden darf. Denn die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien durch Gebührengelder ist ausreichend. Antragsbegründung Die Werbeeinnahmen machen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ohnehin nur einen geringen Anteil aus.[1] Weiter regelt § 13 RStV, dass die vorrangige Finanzierungsquelle der Rundfunkbeitrag zu sein hat. Zu enge Beziehungen mit den werbenden Unternehmen können so weitestgehend ausgeschlossen werden, wodurch dann auch keine Konflikte z.B. mit Nachrichtensendungen oder Enthüllungsmagazinen entstehen können. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein Gutachten des Bundesfinanzministeriums[2]. Zudem regelt § 42 Abs. 3 Satz 1 des „Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich der Medien“[3], dass ein „offener Kanal“ nicht zur Erzielung von Einnahmen benutzt werden darf. Werbung ist ausgeschlossen. Gleiches Recht für alle. Wenn man dann noch in Betracht zieht, dass sich 66 % der Zuschauer von Fernseh-Werbung gestört oder sehr gestört fühlen[4], hätten wir hier mal etwas, was dem einen oder anderen Wähler positiv gefallen könnte. Den Medien vielleicht weniger. Aber das hat uns bislang auch wenig gestört. Im Fall von Kindern kann eine werbefreies TV sogar noch gesundheitsfördernde Wirkungen haben.[5] Dazu müsste es freilich auch auf das Privatfernsehen und das Internet ausgeweitet werden. Ähnlich sehen das übrigens die Landesverbände Hamburg[6], NRW[7] und Niedersachsen[8], die schon Vorarbeit geleistet haben. Und da es sich bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten um länderübergreifende Verträge handelt, sollte die Programmatiken dazu vielleicht ähnlich sein. Primär sind die §§ 16 und 58 RStV sind zu ändern, in der Folge entsprechende Folgeparagraphen in daraus entstehenden Regelungen. Änderungen an Staatsverträgen werden in der nächsten gültigen Version vorgenommen und müssen in allen beteiligten Parlamenten bestätigt werden. [1] https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/Sonderbericht_Verzicht_auf_Werbung_und_Sponsoring_2014_-_final.pdf S. 156ff Antrag inspiriert vom LV NDS Link
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Warum nicht die Finanzierung durch Beiträge abschaffen? Gerade die Beitragsfinanzierung wird von der Bevölkerung als ungerecht empfunden, die Werbung wird hingegen größtenteils hingenommen. Holger-DOS (Diskussion)
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Argument 2
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Argument 3
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URL
https://wiki.piratenbrandenburg.de/SAPO/WP/0038
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