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OHV/KPT/Antraege/2015-001

1 Byte entfernt, 18:17, 16. Apr. 2015
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Es gelten die üblichen Reisekostenrichtlinien der Piratenpartei.
Wird der maximale Erstattungsbetrag von 1.000 Euro pro Jahr für den gesamten Vorstand nicht erreicht, so können, wenn einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern erstattungsfähige Reisekosten entstanden sind, die den individuellen Höchstbetrag übersteigende, diese bis zur Erreichung der maximalen Gesamterstattungssumme, ggf. anteilig, geltend gemacht werden.
Reisekosten, die in Zusammenhang mit der Teilnahme an Landestreffen, Marinas und Parteitagen entstehen, sind nur dann erstattungsfähig, wenn Einzelbeschlüsse des Vorstandes zur Kostenübernahme vorliegen.
|grund=
Vorstandsmitglieder haben hohe Aufwendungen, um ihren Aufgaben nachkommen zu können. Das kann im Einzelfall zu unzumutbaren Härten führen.
Erstattungsfähig sollen ohne Genehmigung per Einzelbeschluss alle in Zusammenhang mit der Ausübung des Vorstandsamtes entstehenden Reisekosten sein. Beispielsweise seien genannt: Teilnahme an politischen Veranstaltungen, Seminaren und Schulungen; Vorstandssitzungen; Treffen mit anderen politischen Parteien auf Vorstandsebene. Reisekosten, die in Zusammenhang mit der Teilnahme an Landestreffen, Marinas und Parteitagen entstehen, sind nur dann erstattungsfähig, wenn Einzelbeschlüsse des Vorstandes zur Kostenübernahme vorliegen. 
|bemerkung=
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