OHV/KPT/Antraege/2015-001
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Nummer: 2015-001
Datum: 15.04.2015
Gliederung: KV Oberhavel
Antragsteller: Thomas Bennühr
Termin für Sitzung: 16.04.2015
Status: angenommen
Antrag
Erstattung von Reisekosten an Mitglieder des KreisvorstandesAntragsbegehren
Mitglieder des Kreisvorstandes können Reisekosten, die durch die Ausführung des Vorstandsamtes bzw. durch die Vertretung des Kreisverbandes bei Parteiveranstaltungen entstehen, bis zu einer Höhe von maximal 200 Euro pro Person und Jahr gegenüber dem Kreisverband geltend machen.Es gelten die üblichen Reisekostenrichtlinien der Piratenpartei. Wird der maximale Erstattungsbetrag von 1.000 Euro pro Jahr für den gesamten Vorstand nicht erreicht, so können, wenn einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern erstattungsfähige Reisekosten entstanden sind, die den individuellen Höchstbetrag übersteigende, diese bis zur Erreichung der maximalen Gesamterstattungssumme, ggf. anteilig, geltend gemacht werden. Reisekosten, die in Zusammenhang mit der Teilnahme an Landestreffen, Marinas und Parteitagen entstehen, sind nur dann erstattungsfähig, wenn Einzelbeschlüsse des Vorstandes zur Kostenübernahme vorliegen.
Antragsbegründung
Vorstandsmitglieder haben hohe Aufwendungen, um ihren Aufgaben nachkommen zu können. Das kann im Einzelfall zu unzumutbaren Härten führen.Erstattungsfähig sollen ohne Genehmigung per Einzelbeschluss alle in Zusammenhang mit der Ausübung des Vorstandsamtes entstehenden Reisekosten sein. Beispielsweise seien genannt: Teilnahme an politischen Veranstaltungen, Seminaren und Schulungen; Vorstandssitzungen; Treffen mit anderen politischen Parteien auf Vorstandsebene.
Bemerkung
Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.Unterstützer
- Neythomas (Diskussion) 19:59, 15. Apr. 2015 (CEST)
- Axel Heidkamp 14:43, 16. April 2015 (CEST)
Gegner
- ???
- ...