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Parteitag/2015.1/GO-v1

48 Bytes entfernt, 21:18, 7. Mai 2015
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==== § 21 GO-Anträge ====
(1) gestrichenInsofern in dieser Geschäftsordnung nicht anders geregelt, kann jeder akkreditierte Pirat jederzeit einen zulässigen GO-Antrag stellen. Anträge zur Geschäftsordnung werden offen abgestimmt.
(2) Insofern in dieser Geschäftsordnung nicht anders geregeltErfordert ein GO-Antrag keine Schriftform, kann jeder akkreditierte Pirat jederzeit hebt der Antragsteller beide Hände und begibt sich an das dafür vorgesehene Saalmikrofon. Die Wortmeldung zu einem GO-Antrag hat Vorrang vor anderen Wortmeldungen. Sie unterbricht weder einen zulässigen laufenden Wortbeitrag noch eine eröffnete Wahl (also ab Beginn der von einem Wahlleiter eröffneten Stimmabgabe bis zu deren Ende) oder Abstimmung. Erfordert ein GO-Antrag die Schriftform, so wird der GO-Antrag stellenbei den von der Versammlungsleitung dafür beauftragten Piraten hinterlegt. Anträge zur Geschäftsordnung werden offen abgestimmtDie Versammlungsleitung macht ihn nach Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt.
(3) Erfordert ein GO-Antrag keine Schriftform, hebt der Antragsteller beide Hände und begibt sich an das dafür vorgesehene Saalmikrofon. Die Wortmeldung zu einem GO-Antrag hat Vorrang vor anderen Wortmeldungen. Sie unterbricht weder einen laufenden Wortbeitrag noch eine eröffnete Wahl (also ab Beginn der von einem Wahlleiter eröffneten Stimmabgabe bis zu deren Ende) oder Abstimmung. Erfordert ein GO-Antrag die Schriftform, so wird der GO-Antrag bei den von der Versammlungsleitung dafür beauftragten Piraten hinterlegt. Die Versammlungsleitung macht ihn nach Prüfung auf Zulässigkeit und Dringlichkeit der Versammlung angemessen bekannt. (4) Alternativantrag:
Wurde ein Antrag gestellt, so kann jeder Pirat einen Alternativantrag stellen. {GO-Antrag auf Alternativantrag} Andere Anträge sind bis zum Beschluss über den Antrag oder dessen Rückziehung nicht zulässig.
(54) Jeder Pirat kann nach dem Stellen eines GO-Antrags eine Für- oder Gegenrede zu dem Antrag halten. [Die Beendigung der Aussprache liegt einzig im Ermessen des Versammlungsleiters.] (6) Unterbleibt eine Gegenrede [und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag [bzw. die Anträge] abgestimmt. Im letzteren Fall gilt § 20b {Behandlung von konkurrierenden Anträgen}
(75) gestrichenUnterbleibt eine Gegenrede [und wurde kein Alternativantrag gestellt, so ist der Antrag angenommen. Gibt es mindestens eine Gegenrede oder gibt es mindestens einen Alternativantrag, so wird über den Antrag [bzw. die Anträge] abgestimmt. Im letzteren Fall gilt § 20b {Behandlung von konkurrierenden Anträgen}
(86) Einzelne GO-Anträge sind
1. Antrag auf Änderung der Tagesordnung:
:*das Heraustrennen eines Punktes aus einem anderen Punkt der Tagesordnung,
:*das Hinzufügen eines Punktes, nur wenn er an anderer Stelle herausgetrennt wurde oder ein Punkt für einen zulässigen Sonstigen Antrag eingefügt werden soll. {GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung}
:(2) gestrichen:(3) Ein GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung muss sämtliche zur Änderung vorgesehenen Tagesordnungspunkte enthalten. Bei Ändern, Entfernen, Heraustrennung oder Hinzufügen Tagesordnungspunkten müssen eindeutige Angaben enthalten sein, wann die betreffenden Anträge behandelt werden sollen.
2. Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung: Diese Geschäftsordnung kann auf Antrag im Rahmen der Landessatzung geändert werden {GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung}
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