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Parteitag/2015.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001

14 Bytes hinzugefügt, 10:47, 15. Mai 2015
Argument 1
Wie viele Kandidaten hätten wir mit dieser Regelung wohl bei unseren 3-Mann-Aufstellungsversammlungen für die Wahlen aufgestellt? --[[Benutzer:Uk|uk]] 19:26, 3. Mai 2015 (CEST)
 '''Beispiel 2 als Antwort auf [[Benutzer:Uk|uk]]:'''
Damit ein LPT mit 3 Personen beschlußfähig ist, dürfen nicht mehr als 30 Piraten mit ihrem Beitrag nicht rückständig sein (höchstens 30 Piraten müssen ihn also bezahlt haben, §§ 3 Abs. 4, § 12 Abs. 2 Landessatzung).
 
Geht man von der Höchstzahl von zahlenden Piraten aus (30) ergibt sich:
 
- ein Antrag oder eine Wahl braucht mindestens 2 Ja-Stimmen (mehr als 5% somit mehr als 1,5)
 
- ein Satzungsänderungsantrag braucht mindestens 3 Ja-Stimmen (mindestens 7% somit 2,1 Stimmen also 3, da 2 weniger als 7% sind)
 
Geht man von der Mindestzahl von zahlenden Piraten aus (21) ergibt sich:
 
- ein Antrag oder eine Wahl braucht mindestens 2 Ja-Stimmen (mehr als 5% somit mehr als 1,05)
 
- ein Satzungsänderungsantrag braucht mindestens 2 Ja-Stimmen (mindestens 7% somit 1,47 Stimmen also 2, da 1 weniger als 7% sind)
 
Bei 20 zahlenden Piraten wäre ein LPT mit 2 anwesenden Piraten bereits beschlußfähig, diese Zahlen möge jeder selber berechnen.
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