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Vorstand/Antrag/2015-023

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{{Antrag
|nummer= 2015-023

|datum= 19.05.2015

|gliederung= KV HVL

|antragsteller= [[Benutzer:MorgenlandfahrtBRB|MorgenlandfahrtBRB]] ([[Benutzer Diskussion:MorgenlandfahrtBRB|Diskussion]])

|termin= nächste Sitzung

|status= neu

|thema=

'''Übernahme Verfahrenskosten für Wahlprüfung Kreistagswahl HVL vor Oberverwaltungsgericht '''

|antrag=

Der Landesvorstand möge beschließen, die Verfahrenskosten der Wahlprüfung zur Kreistagswahl HVL vor dem Oberverwaltungsgericht bis zur Höhe von 6000€ zu übernehmen.

|grund=

Der Vorstand HVL hat in seiner Sitzung am 28.10.2014 beschlossen, die Kreistagswahl gerichtlich anzufechten. Wir halten das Erfordernis #UU`s beizubringen für eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvK 01/07 finden wir alle notwendigen Argumente um das Verfahren zu gewinnen, dennoch müssen wir uns irgendwie gegen eine Niederlage absichern, da wir im Zweifelsfall noch bis zum Bundesverfassungsgericht müssen um tatsächlich auch Recht zu bekommen. Da das Thema sowohl ein programmatisches Anliegen des Landesverbandes ist, als auch operativ alle Gliederungen betrifft möchte ich den Landesverband bitten HVL das Prozeßkostenrisiko abzunehmen.

|bemerkung=

Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.

|mitzeichner=

# ???
# ...

|gegner=

# ???
# ...


}} <!-- Ende Vorlage Antrag -->

<!--
== Protokoll ==

siehe Vorstandssitzung vom [[Vorstand/Protokolle/2015-MM-DD|DD.MM.2015]]
-->

<!-- Kategorie -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Antrag|2015]]
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