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→Argument 3
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Hallo Thomas, das wiki steht den Mitgliedern mit Annahme des Beschlussantrages auch weiterhin offen. Es gibt allerdings aus guten Gründen keinen Anspruch darauf, dass wiki des Landesverbandes in einer bestimmten Form zu nutzen. Wie der Seite piratenbrandenburg.org zu ersehen ist, wird dort eine der offiziellen Seite des Landesverbandes zum verwecheln ähnliche Seite betrieben. Der von dir benannte Hinweis auf der Seite ("es sei nicht so") ist deshalb -einmal ganz abgesehen von der gegebenen, eindeutigen Beschlusslage im Landesverband- unerheblich. Ordnungsmassnahmen sind in der Landessatzung § 6 (1) abschließend aufgezählt, es handelt sich mithin vorliegend um keine Ordnungsmassnahme. Warum der Beschluss eines Landesparteitages, gegen den der Weg zum Schiedsgericht gegeben ist, kein ordnungsgemäßes Verfahren darstellen soll, erschließt sich mir nicht. Der Landessatzung ist in § 7 (1) zu entnehmen, dass der Landesparteitag Organ des Landesverbandes ist. Als Organ des Landesverbandes hat der Landesparteitag die Möglichkeit sich klar gegen den Aufbau und die Unterstützung einer Parallelstruktur zu positionieren. Dies ist auch wünschenswert, da die bisherigen Beschlüsse des Landesvorstandes ignoriert wurden. Ich sehe keinen Grund dafür, dass der Landesverband den Aufbau und die Unterstützung einer Parallelstruktur im Landesverband weiter hinnehmen muss. Die bisherigen Aktivitäten zum Aufbau einer Parallelstruktur haben dem Landesverband massiven Schaden zugefügt, sie führen im Landesverband zu Selbstbeschäftigung und Streit. Andreas Schramm
:Hallo Andreas,
:Den Ärger mit der Seite kann ich sogar ein Stück weit nachvollziehen. Allerdings ist nicht alles was ich unschön finde untersagt. Der Betreiber der Seite [https://piratenbrandenburg.org/ piratenbrandenburg.org] verwendet ebenso wie der Landesverband Brandenburg (in zulässiger Weise) das unter GNU GPL 2.0 stehende Theme "Piratenkleider". Selbstverständlich ist hierdurch eine gewisse optische Ähnlichkeit beider Seiten gegeben, welche jedoch nicht dem Betreiber allein anzulasten ist. Dieser hat hingegen (Stand: 03.06.2015) im Kopfbereich seiner mit "Piraten IN Brandenburg" betitelten Seite klar erkennbar den Hinweis eingebunden, dass es sich bei seinem Angebot um keine offizielle Seite des LV bzw. LaVo Brandenburg gehört. Insofern sehe ich eine hinreichende Unterscheidbarkeit beider Internetangebote als gegeben an.
:Nun einige Bemerkungen zur Verfahrensweise: Meine Kritik bezog sich gerade darauf, dass hier ein Instrumentarium gewählt werden soll, welches in dieser Form nicht in der Satzung verankert ist. Indirekt bestätigst du das ja selbst, wenn du angibst, dass es sich im keine OM handelt, dem Wesen nach aber eine ähnlich sanktionierende Wirkung entfalten soll. Im Gegenteil: Den Landesparteitag ein Scherbengericht über eine Gruppe einzelner Mitglieder abhalten zu lassen, läuft einem satzungsgemäßen OM-Verfahren geradezu zuwider. Daher meine Frage an den LaVo: Wurden in dieser Angelegenheit bereits begründete Ordnungsmaßnahmen gegen einzelne Mitglieder des Landesverbandes ausgesprochen (so wie es der übliche Verfahrensweg wäre)? Wenn der ordnungsgemäße Nachweis einer massiven Schädigung des Landesverbandes tatsächlich geführt werden kann, müssten diese ja ggf. auch vor dem Schiedsgericht bestand haben. Wurden darüber hinaus seitens des Landesvorstandes die mit Antrag 2015-019 beschlossenen zivilrechtlichen Maßnahmen (Abmahnung) bereits durchgeführt? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?
:Ganz grundsätzlich finde ich es problematisch, gegen Mitglieder oder Gruppen von Mitgliedern vorzugehen, die sich engagieren wollen und hierfür eigene Internetangebote bereitstellen. Selbstverständlich sehe auch ich, dass durch die bestehenden Angebote und die eigene Darstellung der AG im Wiki zumindest die Möglichkeit einer Verwechslung mit offiziellen Organen des Landesverbandes besteht. Dies lässt sich in meinen Augen jedoch auch durch die Einbindung eines entsprechenden Hinweistextes heilen, ohne die Rechte einzelner Mitglieder zu beschränken oder sie gegenüber anderen zu benachteiligen. Sofern dem Landesvorstand um eine Bestätigung der eigenen Vorgehensweise gelegen ist oder die Einholung eines allgemeinen Stimmungsbildes gewünscht wird, kann hierfür gern ein geeigneter Antrag gestellt werden. In dem vorliegenden Antragstext sehe ich jedoch eine Umgehung des ordnungsgemäßen OM-Verfahrens und bin daher nicht geneigt dem zuzustimmen.
:Herzliche Grüße, [[Benutzer:Neythomas|Neythomas]] ([[Benutzer Diskussion:Neythomas|Diskussion]]) 10:41, 4. Jun. 2015 (CEST)