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:(5) <sup>1</sup>Die Mitgliederversammlungen treten mindestens einmal jährlich zusammen. <sup>2</sup>Die Untergliederungen des Landesverbandes regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzung.
:(6) <sup>1</sup>Mitglieder, welche in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt wohnen, für die nach Auflösung der Untergliederung kein Stadt-, Kreis - oder Regionalverband mehr existiert, können sich in einem Virtuellen Kreisverband (vKV) organisieren. <sup>2</sup>Das Gebiet des vKV entspricht dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt.
: <sup>3</sup>Ein vKV ist keine Gliederung im Sinne des Parteiengesetzes. <sup>4</sup>Die Geschäfte für das betreffende Gebiet werden formal weiterhin vom Landesvorstand geführt.
: <sup>5</sup>Die Bildung eines vKV erfolgt im Rahmen einer Mitgliederversammlung der im Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfassten Mitglieder. <sup>6</sup>Die Mitglieder bekunden auf der Mitgliederversammlung per Mehrheitsentscheid, einen vKV gründen zu wollen, und können Piraten für folgende Beauftragungen wählen: