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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-036

1 Byte hinzugefügt, 10:47, 5. Aug. 2015
K
Typo
* "Eidestattliche Versicherung" hört sich hier auch sehr spannend an, daher kann ich das Interesse des vorgenannten Mitgliedes des LV BB verstehen. Zumal eine EV bei Bußgeld/OWi schon sehr selten ist. Falls das die EV über die privaten Vermögensmittel sein sollte, interessiert es natürlich genau nicht. Auch klar. Aber so ist das, EV ist "sehr einheitlich definiert": nicht! [[Benutzer:ThomasG|ThomasG]]
:* Was das mit dem BDSB zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Wir unterscheiden hier zwischen personenbezogenen, personenbezehbaren personenbeziehbaren und sonstigen Daten. Die Verwendung des Begriffs "Eidestattliche Versicherung" an sich ist erklärungswürdig und gehört zu den sonstigen Daten. <br /> Feststehen dürfte schon jetzt, dass ein OWi-Verfahren geführt wird/wurde. Dieses wird in aller Regel gegen eine/n Veratwortliche/n geführt. Weshalb soll die Kasse des Landesverbandes dafür einspringen, insbesondere wenn kein Rechtsbehelf eingelegt wurde? --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 11:46, 5. Aug. 2015 (CEST)
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