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Diskussion:Vorstand/Beschluss/2015-036

988 Bytes hinzugefügt, 22:51, 6. Aug. 2015
Anmerkung
Als Signal an die noch aktiven, die sich um z.B. Genehmigungen bemüht haben, habt Ihr mit eurer Diskussion schon erreicht, dass jene sich es in Zukunft zweimal überlegen werden. Prima dafür kann man gratulieren.
[[Benutzer:Mücke|Oliver Mücke]]
 
*: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich habe mit keinem Wort gefordert, den _Inhalt_ einer EV zu veröffentlichen. Schon gar nicht in meiner Funktion. Mir das zu unterstellen, ist ekelhaft. <br /> Eine EV kann nur gegenüber einer Behörde abgegeben werden. Und das ist dann schon ein erklärungsbedürftiger Umstand. Wenn mit der EV die "Vermögensauskunft" gem. §802c BGB gemeint sein sollte, wäre schon die Bekanntgabe eines solchen Umstandes ein schwerer Verstoß gegen das BDSG. Hier Klarheit zu schaffen, ist eine selbstverständliche Verpflichtung des LaVo, nachdem dieser Beschlussantrag ohne weitere Diskussion durchgewunken wurde. Ich verlange von Herrn Bommel übrigens nicht, dass er sich in juristischen Termini auskennt. Aber etws Grundkenntnisse sind natürlich hilfreich, dann sieht das bei einem dieser typischen persönlichen Angriffe nicht so blöd aus. ;) --- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 23:51, 6. Aug. 2015 (CEST)
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