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'''Anmerkung zum Status:''' GO Art. 3.6 (3) Satz 3: '''''"Umlaufbeschlüsse sind angenommen, wenn bis zum Ablauf der Frist mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Abstimmung teilgenommen haben und mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder, die abgestimmt haben, dem Umlaufbeschluss zugestimmt haben."''''' Wenn 2 von 4 zugestimmt haben sind das nicht mehr als die Hälfte, der UB ist abgelehnt. --[[Benutzer:Uk|uk]] 10:26, 26. Sep. 2015 (CEST)
Aus meiner Sicht ist der Beschlussantrag angenommen, da mehr Ja als Nein-Stimmen gegeben sind. Enthaltungen zählen im Vereinsrecht nicht mit, da sie andernfalls den Erklärungswert einer Nein-Stimme hätten (was gerade nicht bezweckt ist), siehe https://wiki.piratenpartei.de/Kommentar_zu_einem_Urteil_zur_Stimmenthaltung . Da es hierzu aber immer wieder zu Missverständnissen kommt, beabsichtige ich einen Antrag im LaVo auf Klarstellung der GO zu initiieren. Andreas Schramm