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Datei Diskussion:LSG-Bbg-15-3 Urteil 2015 10 27.pdf

312 Bytes hinzugefügt, 10:01, 9. Nov. 2015
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:* Arbeitsgemeinschaften iSd. der Landessatzung sind keine Organe, sondern "Allgemeine Parteiausschüsse" iSd. §12 ParteienG. Daher erübrigt sich diese Betrachtung. Ob diese explizit bezeichnet werden müssen, liegt in der Regelungskompetenz des Satzungsgebers. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass die Ausführungen zum Problem Organschaft vs. Befangenheit eher eine Einzelmeinung darstellen dürfte. [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 11:33, 8. Nov. 2015 (CET)
:: Bzgl. deines darauf Hinweises Organschaft vs. Befangenheit stimme ich dir vollkommen zu. Genau so wie dem zustimme, das Art. 3 GG einen höheren Rang hat als Art. 5 GG weil er weiter vorn steht. --[[Benutzer:BlackRocket|BlackRocket]] ([[Benutzer Diskussion:BlackRocket|Diskussion]]) 10:01, 9. Nov. 2015 (CET)
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