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{{DefaultAntrag
|gliederung=Stadtverband Potsdam
|parteitag=Stadtparteitag Potsdam
|jahreszahl=2015.2
|autor=Bastian
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Änderung des § 2 der Satzung
|zusammenfassung=Mitgliedschaft im SV Potsdam
|text=Die Hauptversammlung möge beschließen, die Satzung des SV Potsdam wie folgt zu ändern:
§ 2 Mitgliedschaft
Neue Fassung:
(1) Die Mitgliedschaft im Stadtverband Potsdam wird auf Grundlage der Satzung der Piratenpartei Deutschland erworben.
(2) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand des Stadtverbandes. Der Kreisvorstand kann diese Aufgabe durch Beschluss an den Vorstand des Landesverbandes (im folgenden Landesvorstand) übertragen. Der Landesvorstand entscheidet dann im Einvernehmen mit dem Vorstand des Stadtverbandes.
(3) Gegen die Ablehnung der Aufnahme kann der Antragsteller bei der Mitgliederversammlung des Stadtverbandes Widerspruch einlegen, die abschließend entscheidet.
|begruendung=Begründung:
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es unterschiedliche Ansichten über die Auslegung der Bundes- und Landessatzung im Vergleich zur Satzung des Stadtverbandes gibt. Um Unsicherheiten zu vermeiden, wird auf die Bundessatzung Bezug genommen.
Ferner steht der Zustimmungsvorbehalt bereits in der Landessatzung, die Kreissatzung kann den Landesvorstand nicht binden. Da der Vorstand des Stadtverbandes entscheidet, ist die Widerspruchsmöglichkeit dem nächsthöheren Beschlussgremium, der Hauptversammlung, zuzuweisen. Eine Einberufung einer Hauptversammlung auf Stadtverbandsebene ist zudem wesentlich einfacher.
Alte Fassung:
(1) Mitglieder des Stadtverbandes sind die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, die ihren Wohnsitz im Tätigkeitsgebiet desselben haben.
(2) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand des Stadtverbandes nach Zustimmung des Landesvorstandes, sofern nach Maßgabe der Satzung des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland (im folgenden Landessatzung) nicht eine niedrigere Gliederung zuständig ist. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Landesvorstand sich nicht innerhalb von 14 Tagen zum Aufnahmeantrag äußert. Der Kreisvorstand kann diese Aufgabe durch Beschluss an den Vorstand des Landesverbandes (im folgenden Landesvorstand) übertragen. Der Landesvorstand entscheidet dann im Einvernehmen mit dem Vorstand des Stadtverbandes.
(3) Gegen die Ablehnung der Aufnahme kann der Antragsteller bei der Mitgliederversammlung des Landesverbandes Widerspruch einlegen, die abschließend entscheidet.
|prüficon=1
|urltype=Potsdam/SPT2015.2
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...
=== Diskussion ===
Bitte hier rein.
==== Argument 1 ====
Dein Argument?
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|gliederung=Stadtverband Potsdam
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|jahreszahl=2015.2
|autor=Bastian
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|zusammenfassung=Mitgliedschaft im SV Potsdam
|text=Die Hauptversammlung möge beschließen, die Satzung des SV Potsdam wie folgt zu ändern:
§ 2 Mitgliedschaft
Neue Fassung:
(1) Die Mitgliedschaft im Stadtverband Potsdam wird auf Grundlage der Satzung der Piratenpartei Deutschland erworben.
(2) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand des Stadtverbandes. Der Kreisvorstand kann diese Aufgabe durch Beschluss an den Vorstand des Landesverbandes (im folgenden Landesvorstand) übertragen. Der Landesvorstand entscheidet dann im Einvernehmen mit dem Vorstand des Stadtverbandes.
(3) Gegen die Ablehnung der Aufnahme kann der Antragsteller bei der Mitgliederversammlung des Stadtverbandes Widerspruch einlegen, die abschließend entscheidet.
|begruendung=Begründung:
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es unterschiedliche Ansichten über die Auslegung der Bundes- und Landessatzung im Vergleich zur Satzung des Stadtverbandes gibt. Um Unsicherheiten zu vermeiden, wird auf die Bundessatzung Bezug genommen.
Ferner steht der Zustimmungsvorbehalt bereits in der Landessatzung, die Kreissatzung kann den Landesvorstand nicht binden. Da der Vorstand des Stadtverbandes entscheidet, ist die Widerspruchsmöglichkeit dem nächsthöheren Beschlussgremium, der Hauptversammlung, zuzuweisen. Eine Einberufung einer Hauptversammlung auf Stadtverbandsebene ist zudem wesentlich einfacher.
Alte Fassung:
(1) Mitglieder des Stadtverbandes sind die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, die ihren Wohnsitz im Tätigkeitsgebiet desselben haben.
(2) Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand des Stadtverbandes nach Zustimmung des Landesvorstandes, sofern nach Maßgabe der Satzung des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland (im folgenden Landessatzung) nicht eine niedrigere Gliederung zuständig ist. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Landesvorstand sich nicht innerhalb von 14 Tagen zum Aufnahmeantrag äußert. Der Kreisvorstand kann diese Aufgabe durch Beschluss an den Vorstand des Landesverbandes (im folgenden Landesvorstand) übertragen. Der Landesvorstand entscheidet dann im Einvernehmen mit dem Vorstand des Stadtverbandes.
(3) Gegen die Ablehnung der Aufnahme kann der Antragsteller bei der Mitgliederversammlung des Landesverbandes Widerspruch einlegen, die abschließend entscheidet.
|prüficon=1
|urltype=Potsdam/SPT2015.2
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
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==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
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==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
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