=== Diskussion ===
Bitte hier reinDie beantragte Neufassung ist mit der Landessatzung § 2 (3) nicht vereinbar.Sie verletzt (mindestens) die sich aus der Landessatzung ergebenden Rechte der Mitgliederversammlung des Landesverbandes ("Recht auf abschließende Entscheidung bei Widerspruch eines abgelehnten Aufnahmewilligen"). Zudem verkürzt sie auch die Rechte Aufnahmewilliger, sie können im Falle einer Ablehnung nicht mehr ihr ihnen in § 2 (3) der Landessatzung eingeräumtes Recht auf Anrufung der Mitgliederversammlung _des Landesverbandes_ wahrnehmen. Darüber hinaus erscheint zweifelhaft, ob die beabsichtigte Neufassung von § 2 (1) mit der Landessatzung in Einklang zu bringen ist ("Entscheidung _nach Zustimmung des Landesvorstandes_") Andreas Schramm
==== Argument 1 ====