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Diskussion:Landesschiedsgericht/Verfahren

574 Bytes hinzugefügt, 23:46, 29. Nov. 2015
Anmerkung
Schon neun Tage nach LSG-Wahl eine Anzeige beim OLG Brandenburg? Das ist rekordverdächtig. Und wie kommt es, dass dann 15/4 erst so spät nach 15/3 in die Verfahrensliste aufgenommen wurde? 15/3 scheint ja nach drei Monaten abgetaucht zu sein. -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 21:52, 29. Nov. 2015 (CET)
: Die Verfahrensliste richtet sich nach Anrufungen an das Schiedsricht. Dass die Anrufung zum Verfahren LSG Bbg 15/4 so spät nach dem Verfahren LSG Bbg 15/3 in die Liste aufgenommen wurde liegt daran, dass das Schiedsgericht erst vor wenigen Tagen angerufen wurde. Das Landesschiedsgericht erfindet keine Fälle, um die Abstände der Anrufungen zueinander gleichmäßig zu halten. Das Verfahren LSG Bbg 15/3 wurde inzwischen nach Hessen verwiesen, da das Landesschiedsgericht, wie veröffentlicht, handlungsunfähig war.--[[Benutzer:CeCe|CeCe]] ([[Benutzer Diskussion:CeCe|Diskussion]]) 22:09, 29. Nov. 2015 (CET)
:* Danke für die Aufklärung. Nur wie kommt es dann, dass ein Justiziar/Buvo bereits am 30.06.2015 eine Anzeige an das OLG BB fertigt, wenn das Verfahren jetzt erst hier geführt wird?
:: Und wie muss man sich eine Abgabe an das LSG Hessen am 06.11.2015 vorstellen, wenn das BSG erst durch Beschwerde auf den Umstand hingewiesen wurde, dass eine Abgabe überfällig ist und das BSG daher - aufgrund der Beschwerde - erst am 26.11.2015 an das LSG Hessen verwiesen hat? -- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 22:46, 29. Nov. 2015 (CET)
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