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Bearbeitungen
Änderungen
→2015: Verfahren LSG Bbg 15/4 abgeschlossen
!Anlass
!Berichterstatter
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| Der Antragsteller unternahm die Anfechtung des LPT 15.1, insbesondere der Wahlen zu Vorstand und Schiedsgericht. Nachdem einige Richter von Amts wegen von der Ausübung des Richteramts auszuschließen waren, gab das Landesschiedsgericht das Verfahren wegen Handlungsunfähigkeit an das Bundesschiedsgericht zur Verweisung an ein anderes Landesschiedsgericht ab.
| 6. November 2015
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| [[Media:LSG-Bbg-15-5_Beschluss_2015_11_30.pdf|LSG Bbg 15/4]]
| Verfahren wegen offensichtlicher Unzulässigkeit nicht eröffnet
| Ein Nichtmitglied begehrte die Anfechtung von Beschlüssen des Landesvorstands. Das Landesschiedsgericht entschied, ein Verfahren wegen offensichtlicher Unzulässigkeit nicht zu eröffnen.
| 01. Dezember 2015
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