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Vorstand/Anfragen/Nr-00179

2.119 Bytes hinzugefügt, 00:37, 4. Dez. 2015
Anfrage
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{{Achtung|Diese Seite dient der Beantwortung der Anfrage durch den Vorstand. Kommentare und Antworten anderer User werden bitte auf der [[Diskussion:{{PAGENAME}}|Diskussionsseite]] hinterlegt oder vorher mit dem Vorstand abgesprochen.}}

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{{Anfrage
|Thema = Wurde das BGE beschloss (II)?
|Name = [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 23:37, 3. Dez. 2015 (CET)
|Status = neu
}}

== Frage ==

Sehr geehrter Landesvorstand,

die Beantwortung der Anfrage 178 hat ergeben, dass die Piratenpartei Deutschland auf dem Bundesparteitag die Einführung des BGE als Forderung im Wahlprogramm beschlossen habe.

Mir liegt die Stellungnahme des Bundesvorstandes vor, dass dem nicht so sein.

Die Diskussionslage beim „Thema des Monats“ am 02.12.2015 hat durch die Ausführungen des '''(Bundes-)Themenbeauftragten für Sozialpolitik''' und '''Koordinators der Bundes-AG BGE''' ebenfalls ergeben, dass die Stellungnahme des Bundesvorstandes diesen Sachverhalt korrekt wiedergibt.

Es wurde im Referat ausführlich auf den Unterschied hingewiesen, dass der Antrag GP 50 lediglich das „Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe“ umfasst und offenlässt, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Und es wurde ferner referiert, dass der Antrag PA284 lediglich die Evaluation umfasst, die von einer Enquete-Kommission durchgeführt werden soll, wenn wir dies im Bundestag so umsetzen können.

[http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2010.2/Antragskommission/Antr%C3%A4ge_2010.2/2010-10-04_-_Recht_auf_sichere_Existenz_und_gesellschaftl GP 50]<br />
[https://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA284 PA 284]<br />

Hält der Landesvorstand unter diesen klaren Prämissen seinen Standpunkt weiterhin aufrecht, dass die Piratenpartei die Einführung des BGE (und bitte genau welches Modell?) beschlossen habe?


== Antwort ==

Antwort bitte hier rein!


<!-- Kategorie -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]
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