Vorstand/Anfragen/Nr-00179
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Thema: Wurde das BGE beschloss (II)?
Name: Bastian (Diskussion) 23:37, 3. Dez. 2015 (CET)
Status: beantwortet
Frage
Sehr geehrter Landesvorstand,
die Beantwortung der Anfrage 178 hat ergeben, dass die Piratenpartei Deutschland auf dem Bundesparteitag die Einführung des BGE als Forderung im Wahlprogramm beschlossen habe.
Mir liegt die Stellungnahme des Bundesvorstandes vor, dass dem nicht so sein.
Die Diskussionslage beim „Thema des Monats“ am 02.12.2015 hat durch die Ausführungen des (Bundes-)Themenbeauftragten für Sozialpolitik und Koordinators der Bundes-AG BGE ebenfalls ergeben, dass die Stellungnahme des Bundesvorstandes diesen Sachverhalt korrekt wiedergibt.
Es wurde im Referat ausführlich auf den Unterschied hingewiesen, dass der Antrag GP 50 lediglich das „Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe“ umfasst und offenlässt, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Und es wurde ferner referiert, dass der Antrag PA284 lediglich die Evaluation umfasst, die von einer Enquete-Kommission durchgeführt werden soll, wenn wir dies im Bundestag so umsetzen können.
Hält der Landesvorstand unter diesen klaren Prämissen seinen Standpunkt weiterhin aufrecht, dass die Piratenpartei die Einführung des BGE (und bitte genau welches Modell?) beschlossen habe?
Antwort
Die Piratenpartei Deutschland hat auf dem Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA284 [1] die Einführung des BGE als Forderung im Wahlprogramm beschlossen [2].
[1] https://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA284
[2] https://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Protokoll_1#A65