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{{DefaultAntrag
|gliederung=Landesverband
|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2016.1
|autor=Thomas(OHV)
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Änderung des ‘‘‘§ 11 Stimmrecht‘‘‘ der Landessatzung
|zusammenfassung=Redaktionelle Änderung: Zulassung von Gästen ist Aufgabe des LPT. Stimmberechtigung ist in § 11 eindeutig definiert.
|text=Die Hauptversammlung möge beschließen, '''§ 11 Abs. 2''' der Landessatzung zu streichen und '''Abs. 1''' dementsprechend nicht als '''Absatz 1''' zu benennen.
|begruendung=In Abs. 1 wird die Stimmberechtigung eindeutig definiert. Die Klarstellung in Abs. 2 Satz 2 ist damit nicht erforderlich.
Abs. 2 Satz 1 definiert eine Aufgabe des Landesparteitages und wird aus redaktionellen Gründen zu § 13 Abs. 3 Satz 2 – siehe SÄA 6.
'''Neue Fassung:'''
'''§ 11 Stimmrecht '''
Die stimmberechtigten Mitglieder des Landesparteitages sind die anwesenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Mitglieder des Landesverbandes.
'''Alte Fassung:'''
'''§ 11 Stimmrecht'''
(1) Die stimmberechtigten Mitglieder des Landesparteitages sind die anwesenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Mitglieder des Landesverbandes.
(2) Der Landesparteitag kann durch Beschluss Gäste zulassen. Ein Stimmrecht haben Gäste nicht.
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2016.1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Thomas(OHV)
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...
=== Diskussion ===
Bitte hier rein.
==== Argument 1 ====
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|gliederung=Landesverband
|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2016.1
|autor=Thomas(OHV)
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Änderung des ‘‘‘§ 11 Stimmrecht‘‘‘ der Landessatzung
|zusammenfassung=Redaktionelle Änderung: Zulassung von Gästen ist Aufgabe des LPT. Stimmberechtigung ist in § 11 eindeutig definiert.
|text=Die Hauptversammlung möge beschließen, '''§ 11 Abs. 2''' der Landessatzung zu streichen und '''Abs. 1''' dementsprechend nicht als '''Absatz 1''' zu benennen.
|begruendung=In Abs. 1 wird die Stimmberechtigung eindeutig definiert. Die Klarstellung in Abs. 2 Satz 2 ist damit nicht erforderlich.
Abs. 2 Satz 1 definiert eine Aufgabe des Landesparteitages und wird aus redaktionellen Gründen zu § 13 Abs. 3 Satz 2 – siehe SÄA 6.
'''Neue Fassung:'''
'''§ 11 Stimmrecht '''
Die stimmberechtigten Mitglieder des Landesparteitages sind die anwesenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Mitglieder des Landesverbandes.
'''Alte Fassung:'''
'''§ 11 Stimmrecht'''
(1) Die stimmberechtigten Mitglieder des Landesparteitages sind die anwesenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Mitglieder des Landesverbandes.
(2) Der Landesparteitag kann durch Beschluss Gäste zulassen. Ein Stimmrecht haben Gäste nicht.
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2016.1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Thomas(OHV)
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
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==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
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