Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 005
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SA005 |
Einreichungsdatum | 9 Januar 2016 17:25:58 (UTC) |
Gliederung | Landesverband |
Antragssteller | |
Antragstyp | Satzungsantrag |
Zusammenfassung des Antrags | Redaktionelle Änderung: Zulassung von Gästen ist Aufgabe des LPT. Stimmberechtigung ist in § 11 eindeutig definiert. |
Letzte Änderung | 17.03.2016 |
Status des Antrags | |
Abstimmung |
Antragstitel Redaktionelle Änderung des § 11 Stimmrecht der Landessatzung Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen, § 11 Abs. 2 der Landessatzung zu streichen und Abs. 1 dementsprechend nicht als Absatz 1 zu benennen. Antragsbegründung In Abs. 1 wird die Stimmberechtigung eindeutig definiert. Die Klarstellung in Abs. 2 Satz 2 ist damit nicht erforderlich. Abs. 2 Satz 1 definiert eine Aufgabe des Landesparteitages und wird aus redaktionellen Gründen zu § 13 Abs. 3 Satz 2 – siehe SÄA 6. Neue Fassung: § 11 Stimmrecht Die stimmberechtigten Mitglieder des Landesparteitages sind die anwesenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Mitglieder des Landesverbandes. Alte Fassung: § 11 Stimmrecht (1) Die stimmberechtigten Mitglieder des Landesparteitages sind die anwesenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Mitglieder des Landesverbandes. (2) Der Landesparteitag kann durch Beschluss Gäste zulassen. Ein Stimmrecht haben Gäste nicht. Piratenpad
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Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Holger-DOS: § 13 bestimmt die Aufgaben des LPT. Dort gehört m.E. die Zulassung von Gästen nun wirklich nicht hin.
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
@ HolgerDOS Naja, der LPT entscheidet über die Zulassung von Gästen und das Rederecht. Es ist also eine nicht unwichtige Aufgabe des LPT. Passt also dahin. Würde ich so sehen.
Bitte hier rein.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
Dein Argument?