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{{DefaultAntrag
|gliederung=Landesverband
|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2016.1
|autor=Thomas(OHV)
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Änderung des '''§ 13 Aufgaben''' der Landessatzung
|zusammenfassung=Redaktionelle Änderung: Zu den Aufgaben des LPT gehört die Zulassung von Gästen
|text=Die Hauptversammlung möge beschließen, '''§ 13 Abs. 3''' der Landessatzung um den folgenden '''Satz 2''' zu erweitern:
Satz 2: Er kann durch Beschluss Gäste zulassen und ihnen Rederecht einräumen.
|begruendung=Die Regelung in § 11 Abs. 2 der Satzung in der Fassung vom 20./21 Juni 2015 zur Beschlussfassung über die Zulassung von Gästen ist aus redaktionellen Gründen zutreffender unter § 13 zu nennen.
Durch die Beschränkung auf das Rederecht wird im Umkehrschluss definiert, dass ein Stimmrecht nicht eingeräumt werden kann.
'''Neue Fassung:'''
'''§ 13 Aufgaben'''
(3) Der Landesparteitag beschließt insbesondere über die Satzung, die Finanzordnung und die Datenschutzrichtlinie. '''Er kann durch Beschluss Gäste zulassen und ihnen Rederecht einräumen.'''
'''Alte Fassung:'''
'''§ 13 Aufgaben'''
(3) Der Landesparteitag beschließt insbesondere über die Satzung, die Finanzordnung und die Datenschutzrichtlinie.
|piratenpad=|piratenpad=https://ohv.piratenpad.de/undefined
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2016.1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Thomas(OHV)
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...
=== Diskussion ===
Bitte hier rein.
==== Argument 1 ====
Dein Argument?
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|jahreszahl=2016.1
|autor=Thomas(OHV)
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Änderung des '''§ 13 Aufgaben''' der Landessatzung
|zusammenfassung=Redaktionelle Änderung: Zu den Aufgaben des LPT gehört die Zulassung von Gästen
|text=Die Hauptversammlung möge beschließen, '''§ 13 Abs. 3''' der Landessatzung um den folgenden '''Satz 2''' zu erweitern:
Satz 2: Er kann durch Beschluss Gäste zulassen und ihnen Rederecht einräumen.
|begruendung=Die Regelung in § 11 Abs. 2 der Satzung in der Fassung vom 20./21 Juni 2015 zur Beschlussfassung über die Zulassung von Gästen ist aus redaktionellen Gründen zutreffender unter § 13 zu nennen.
Durch die Beschränkung auf das Rederecht wird im Umkehrschluss definiert, dass ein Stimmrecht nicht eingeräumt werden kann.
'''Neue Fassung:'''
'''§ 13 Aufgaben'''
(3) Der Landesparteitag beschließt insbesondere über die Satzung, die Finanzordnung und die Datenschutzrichtlinie. '''Er kann durch Beschluss Gäste zulassen und ihnen Rederecht einräumen.'''
'''Alte Fassung:'''
'''§ 13 Aufgaben'''
(3) Der Landesparteitag beschließt insbesondere über die Satzung, die Finanzordnung und die Datenschutzrichtlinie.
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|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2016.1
|abstimmung=1
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}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
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# ?
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# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
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