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Wenn ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes eine entsprechende Abstimmung beantragt, können einzelne oder alle Mitglieder des Landesvorstandes jederzeit durch einen Landesparteitag abgewählt werden; zur Abwahl sind mehr als 50 % der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
|begruendung='''Satz 1''': Im Hinblick auf die Sicherstellung einer kontinuierlichen Arbeitsfähigkeit des Landesvorstandes hat sich die Jährlichkeit der Wahl als hinderlich erwiesen. Durch die jährliche Neuwahl kam es seit 2013 zu einer erheblichen Fluktuation unter den Vorstandsmitgliedern. Die Einarbeitung neuer Landesvorstandsmitglieder in ihre Aufgaben nahm regelmäßig viel Zeit in Anspruch, die für die eigentlich anfallenden Aufgaben fehlte. Deshalb ist eine Amtszeit von 2 Jahren sinnvoll.
'''Satz 2''' erleichtert die Terminfindung für eine Hauptversammlung innerhalb des Kalenderjahres. Die starre Bindung an eine Jahreszeit entfällt.