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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 010

93 Bytes hinzugefügt, 00:46, 13. Jan. 2016
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Aus meiner Sicht ist das nicht mehr gerechtfertigt.
Ich möchte an dieser Stelle kurz darauf aufmerksam machen, dass Ich bereits in der Form des Antrags Schwierigkeiten sehe. Der Wortlaut des Antrags stellt auf das ''passive Wahlrecht'' ab. Die in der Begründung enthaltene „neue Fassung“ enthält eine Regelung zur ''Zusammensetzung'' des Schiedsgerichts. Der auf das passive Wahlrecht hindeutende Wortlaut des Antrages findet sich in der Neufassung nicht. Zum Inhalt des Antrages möchte Ich lapidar auf § 6 Abs. 1 S. 2 PartG i.V.m. § 1 Abs. 2, 3 Abs. 1 S. 1 SGO verweisen: Die Änderung wäre in Bezug auf das passive Wahlrecht rechtswidrig. --[[Benutzer:CeCe|CeCe]] ([[Benutzer Diskussion:CeCe|Diskussion]]) 23:46, 12. Jan. 2016 (CET)
==== Argument 1 ====
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