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Änderungen

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|titel=Änderung des '''§ 11 Stimmrecht''' der Landessatzung
|zusammenfassung=Redaktionelle Änderung: Zulassung von Gästen ist Aufgabe des LPT. Stimmberechtigung ist in § 11 eindeutig definiert.
|text=Die Hauptversammlung Der Landesparteitag möge beschließen, '''§ 11 Abs. 2''' der Landessatzung zu streichen und '''Abs. 1''' dementsprechend nicht als '''Absatz 1''' zu benennen.
|begruendung=In Abs. 1 wird die Stimmberechtigung eindeutig definiert. Die Klarstellung in Abs. 2 Satz 2 ist damit nicht erforderlich.
Abs. 2 Satz 1 definiert eine Aufgabe des Landesparteitages und wird aus redaktionellen Gründen zu § 13 Abs. 3 Satz 2 – siehe SÄA 6.
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