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'''Satz 3''': Die Änderung soll sicherstellen, dass Arbeitsgemeinschaften mindestens drei '''stimmberechtigte Mitglieder''' haben müssen, um gegründet und weitergeführt zu werden.
Einer Arbeitsgemeinschaft können zwar auch Nichtmitglieder oder nicht stimmberechtigte Mitglieder angehören, jedoch sollen die Rechte, insbesondere auf Inanspruchnahme finanzieller Mittel, der besonderen Parteiinstitution „Arbeitsgemeinschaft“ nur dann zum Tragen kommen, '''wenn durch eine Mindestzahl an Stimmberechtigung eine besondere Verbundenheit zur Partei besteht'''. Es ist auch eine Frage der Außendarstellung der Partei. Inaktive, tote Arbeitsgemeinschaften, die seit längerem im Wiki rumdümpeln, hinterlassen keinen positiven Eindruck bei Außenstehenden und Interessierten.
'''Neue Fassung: '''
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