Unterstütze uns! Spende jetzt!

Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 011

Aus PiratenWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

<- Zurück zum Antragsportal

Antragsübersicht

Antragsnummer SA011
Einreichungsdatum 9 Januar 2016 18:48:16 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Thomas(OHV)

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags 1. Redaktionelle Änderung zur Homogenisierung der Satzung: Pirat wird Parteimitglied

2. 3 Stimmberechtigte sind in der AG erforderlich

Letzte Änderung 17.03.2016
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Änderung des § 23 Arbeitsgemeinschaften der Landessatzung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, § 23 abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

Modul 1: Die Formulierung Piraten in § 23 Abs. 1 Satz 2 der Landessatzung wird durch die Formulierung Parteimitgliedern ersetzt

Modul 2: § 23 Abs. 1 Satz 3 wird um das Wort stimmberechtigte erweitert.

Sollte ein positiver Beschluss über den Antrag insgesamt nicht erfolgen, wird beantragt, dass der Landesparteitag über jedes Modul gesondert beschließt.

Antragsbegründung

Satz 2: Die Änderung der Bezeichnung Pirat in die Bezeichnung Parteimitgliedern erfolgt aus redaktionellen Gründen, um eine einheitliche Darstellung in der Satzung zu erreichen. An anderen Stellen der Satzung wird ebenfalls nur von “Mitgliedern“ gesprochen.

Satz 3: Die Änderung soll sicherstellen, dass Arbeitsgemeinschaften mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder haben müssen, um gegründet und weitergeführt zu werden.

Einer Arbeitsgemeinschaft können zwar auch Nichtmitglieder oder nicht stimmberechtigte Mitglieder angehören, jedoch sollen die Rechte, insbesondere auf Inanspruchnahme finanzieller Mittel, der besonderen Parteiinstitution „Arbeitsgemeinschaft“ nur dann zum Tragen kommen, wenn durch eine Mindestzahl an Stimmberechtigung eine besondere Verbundenheit zur Partei besteht.

Neue Fassung:

§ 23 Arbeitsgemeinschaften

(1)Im Landesverband Brandenburg können Arbeitsgemeinschaften gebildet werden.

Eine Arbeitsgemeinschaft ist eine Gemeinschaft von Parteimitgliedern und/oder engagierten Nichtparteimitgliedern, die eine gemeinsame Aufgabe auf Dauer durchführen.

Sie hat mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder.

Alte Fassung:

§ 23 Arbeitsgemeinschaften

(1)Im Landesverband Brandenburg können Arbeitsgemeinschaften gebildet werden.

Eine Arbeitsgemeinschaft ist eine Gemeinschaft von Piraten und/oder engagierten Nichtparteimitgliedern, die eine gemeinsame Aufgabe auf Dauer durchführen.

Sie hat mindestens drei Mitglieder.

Piratenpad




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Holger-DOS zu Modul 2
  2. ?
  3. ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Holger-DOS zu Modul 1: Dieser Antrag ist überflüssig. § 1 Abs. 5 der Bundessatzung: "Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet."
  2. ?
  3. ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Die Änderung halte ich für schwierig, weil eine ständige Akkreditierung mit allen bürokratischem Aufwand sichergestellt sein müsste. --uk 20:13, 9. Jan. 2016 (CET)


Du hast Recht, dass ist mit einem gewissen Aufwand verbunden. Der lohnt sich aber meiner Meinung nach, weil wir so zum einen sicherstellen, dass Geldmittel, die AG´en abrufen können, nur dann zur Verfügung stehen, wenn auch wirklich die besondere Verbundenheit der AG-Mitglieder mit der Partei besteht. Wer wirklich bei uns politisch arbeiten möchte, zahlt seinen Beitrag oder stellt einen Antrag auf Beitragsminderung. Das geht bis zum Null-Beitrag, aber die Stimmberechtigung bleibt erhalten.

Zum anderen können die ganzen "mal eben" gegründeten Arbeitsgemeinschaften, die länger inaktiv sind oder nicht ausreichend Stimmberechtigte haben, auch beendet werden. Nichts ist für die Außendarstellung schädlicher, als ein Blick ins Wiki, ein Klick zu den AG´en und die Erkenntnis: Aha, da passiert ja nichts mehr, die sind tot.

Wir wollen wieder als lebens- und politikfähige Partei wahrgenommen werden. Da hilft nur Aufräumen und Neustarten. Bei den AG´en geht das am einfachsten,


  • Die Parteiarbeit steht jedermann offen. Und soweit mir bekannt ist, hat noch kein Cent jemals zu einer AG gewechselt. Wenn AGs nicht die Satzung befolgen, in dem sie nichts tun, können sie ja wie der Rest in diesem LVBB aufgelöst werden. Es wäre viel sinnvoller mitzuarbeiten, anstatt weiter einzureißen. --- Bastian (Diskussion) 17:32, 13. Jan. 2016 (CET)

  • Mir war so, als wenn die AG Technik gerade etwas bekommen hat. Ist zwar kein Bargeld aber immerhin. --uk 18:14, 14. Jan. 2016 (CET)
  • Glaubst du, dass sich das Wiki nach dieser Satzungsänderung allein pflegt? --uk 17:50, 13. Jan. 2016 (CET)
  • Ich glaube, dass sich überhaupt nichts von alleine macht. Ich habe auch eine Ahnung warum. Warten wir mal ab, wer überhaupt noch etwas machen darf, sollte er/sie nicht stimmberechtigt sein. Das ist daoch alles nur eine Frage des "Aufräumens und Neustartens". ;-) --- Bastian (Diskussion) 18:16, 13. Jan. 2016 (CET)

Wie leider sehr häufig lieber Bastian, sind deine Argumente mal wieder höchst unkonkret und polemisch. Schade eigentlich.

Es soll nichts eingerissen, sondern die politische Arbeit wieder auf eine solide Grundlage gestellt werden.

Wenn Nicht-Stimmberechtigte, ob nun Mitglied oder nicht, sich einbringen wollen, können sie das gerne tun. Sie können sich zusammentun, in Pads ihre Ideen ausarbeiten und sie dann auch in der Partei öffentlich diskutieren. Alles kein Problem.

Aber Arbeitsgemeinschaften haben bei uns eine Sonderstellung, unter anderem eben auch ein Recht auf finanzielle Mittel. Und deshalb halte ich es für durchaus legitim, dass diese Sonderstellung nur dann gilt, wenn mindestens drei Stimmberechtigte in der AG sind.

Menschen, die ihrer Beitragsverpflichtung nachkommen, wollen, dass wir als Partei erfolgreich sind. Die anderen nutzen vielleicht nur die Möglichkeit, ein bisschen Politik zu spielen.

Da zeige ich klare Kante.

Wer ernsthaft mitmachen, etwas in dieser Bananenrepublik verändern will, der zeigt das durch die Stimmberechtigung. Wer nicht die finanziellen Mittel hat, kann einen Antrag auf Beitragsminderung stellen.

Das ist sicherlich nicht zuviel verlangt, oder?

Thomas Bennühr (Diskussion)

Wenn schon das mit der Stimmberechtigung überprüft wird/werden soll. Wer kümmert sich darum? Der GenSek, der Koordinator oder eine dritte Instanz? Ansonsten sehe ich aber auch keine Verbesserung der politischen Arbeit wenn per Satzung $Dinge geregelt werden sollen. Das bringt keinen weiteren Mitarbeiter für eine AG hinter dem Ofen hervor. Und wenn ich lese, das hier andere "Politik spielen" wollen, bekomme ich einen Schreikrampf. Wir hatten und haben bis heute in den AGs (egal jetzt mal wo) auch Interessierte, die Mitglied einer z.B. anderen Partei sind und trotzdem Gedanken einbringen, genauso Mitarbeiter von NGOs, die bewußt kein Mitglied einer Partei werden wollen aber sich trotzdem aktiv einbringen. Ich empfinde es auch als Unverschämtheit diese Arbeit der Mitarbeit hier so dermaßen zu diskreditieren. Eher wäre ein Dank angebracht. Danke für die klare Kante für die nicht gewollte Mitarbeit Dritter! Kopfschüttelnd --ThomasG (Diskussion) 17:47, 27. Feb. 2016 (CET)

Da verstehst du mich grundlegend falsch. Mitarbeit, (fast) egal von welcher Seite zuzulassen, ist ein wichtiger Baustein der Piraten. Ich will da niemanden diskreditieren.

Aber schau dir mal die AG´en an. Nicht nur die in Brandenburg. Viele wurden voller Engagement und Elan gegründet, sind dann aber genauso schnell wieder eingeschlafen. Möglicherweise gerade weil viele Leute dachten, hey, ich hab tolle Ideen, ich mach jetzt mal Politik.

Nur um dann festzustellen, dass Politik Dickbrettbohren ist, Durchhaltevermögen erfordert, Schnellschüsse nicht funktionieren. Das man dranbleiben, Standing haben muss. Auch bei uns in Brandenburg habe viele frustriert aufgegeben, weil ihre Ideen nicht umgesetzt wurden/werden konnten. Eben weil wir nicht gewählt wurden.

Aber so funktioniert Demokratie nun mal. Um deine Ideen voranzubringen, musst du Mehrheiten schaffen, die Leute überzeugen, dass es das Richtige ist, dich zu wählen.

Wenn du das nicht im Fokus hast, werden alle deine guten Ideen den Bach runtergehen. Damit ist keinem geholfen.

Deshalb die Regelung mit den drei Stimmberechtigten. Das sind genau die Leute, die Dickbrettbohren, die dranbleiben. Diese Leute wollen Veränderung im System. Sie wissen, das sowas dauert und schmeißen nicht mehr so leicht hin, wie das in der Vergangenheit so viele gemacht haben.

Wenn jemand wirklich etwas ändern will, findet er/sie auch ein paar Stimmberechtigte, die unterstützen. Oder wird selber zum/r Stimmberechtigten.

Die organisatorische Herausforderung, die Stimmberechtigung nachzuhalten, ist auch nicht so schwer, wie es auf den ersten Blick aussieht. Zumindest aktuell. Alle halbe Jahr ein Datenbankabgleich über die Stimmberechtigten und gut ist. Das wäre dann Aufgabe der Mitgliederbetreuung.

Thomas Bennühr


  • Datenbankabgleich? Werden die Wiki-Nicknamen jetzt im CRM erfasst?? Daten, die anfallen werden verarbeitet - kennt man von der CDU... --uk 20:10, 27. Feb. 2016 (CET)

Natürlich nicht UK. Mit Datenbankabgleich ist nur gemeint, dass die Mitgliederbetreuung nachsieht, wer seinen Beitrag bezahlt hat. Mehr nicht. Thomas Bennühr


  • Deine angestrebte Regelung mit den drei Stimmberechtigten ist ungenau. Es müsste heißen: Sie hat mindestens drei stimmberechtigte Parteimitglieder. Ich gehe davon aus, dass das dein Ziel ist. Wenn man nur Mitglieder schreibt, dann wird für die (AG-)Mitglieder eine Geschäftsordnung konstruiert, wie sie jetzt schon in gewissen AGs üblich ist. Da bedeutet Stimmberechtigung aktiv und anwesend, ob jemand bezahlt hat interessiert nicht und wird auch nicht geprüft. --uk 18:32, 16. Mär. 2016 (CET)

Danke UK, guter Hinweis. Das ist das Ziel. Kann man bei der Antragsdiskussion nachjustieren.

Stimmberechtigung liegt übrigens auch vor, wenn Beitragsminderung beantragt und der Antrag angenommen wird. Es liegt also an einem selber, ob man mitmachen möchte oder nicht. Am fehlenden Geld um den Mitgliedsbeitrag zu zahlen, wird es nicht scheitern.

Thomas Bennühr


Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

Dein Argument?