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|gliederung=Landesverband
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|titel=Änderung "Mitglied" in "Piraten"
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|text=Landessatzung
Änderung Mitglied in Pirat
ALT: § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder
NEU: § 3 Rechte und Pflichten der Piraten
ALT: § 3 (2) Zusammenarbeit der Mitglieder des Landesverbandes
NEU: § 3 (2) Zusammenarbeit der Piraten des Landesverbandes
ALT: § 2 (1) Mitglieder des Landesverbandes sind die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, die ihren Wohnsitz im Bundesland Brandenburg haben.
NEU: § 2 (1) Piraten des Landesverbandes sind die Piraten der Piratenpartei Deutschland, die ihren Wohnsitz im Bundesland Brandenburg haben.
ALT: § 2 (2) die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet
NEU: § 2 (2) die Aufnahme von Piraten entscheidet
ALT: § 2 (2) über die Aufnahme von Mitgliedern dem
NEU: § 2 (2) über die Aufnahme von Piraten dem
ALT: § 2 (2) Aufnahme von Mitgliedern dem Landesverband übertragen
NEU: § 2 (2) Aufnahme von Piraten dem Landesverband übertragen
ALT: § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder
NEU: § 3 Rechte und Pflichten der Piraten
ALT: § 3 (2) Jedes Mitglied hat auf dem Landesparteitag,
NEU: § 3 (2) Jeder Pirat hat auf dem Landesparteitag,
ALT: § 3 (3) Jedes Mitglied der entsprechenden Gliederung
NEU: § 3 (3) Jeder Pirat der entsprechenden Gliederung
ALT: § 3 (4) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder,
NEU: § 3 (4) Stimmberechtigt sind nur Piraten,
ALT: § 5 (6) Mitglieder, welche in einem Landkreis
NEU: § 5 (6) Piraten, welche in einem Landkreis
ALT: der kreisfreien Stadt erfassten Mitglieder. 6 Die Mitglieder bekunden auf
NEU: der kreisfreien Stadt erfassten Piraten. 6 Die Piraten bekunden auf
ALT: die Mitglieder des vKV einen anderen Piraten wählen oder ein tatsächlicher Kreisverband gegründet wird.
NEU: die Piraten des vKV einen anderen Piraten wählen oder ein tatsächlicher Kreisverband gegründet wird.
ALT: § 6 (3) Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss einer Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. 3 Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform
NEU: § 6 (3) Der Vorstand muss dem Piraten vor dem Beschluss einer Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. 3 Der Beschluss ist dem Piraten in Schriftform
ALT: § 6 (4) kann der Landesvorstand ein Mitglied von der Ausübung
NEU: § 6 (4) kann der Landesvorstand einen Piraten von der Ausübung
ALT: § 8 (1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung der Mitglieder der
NEU: § 8 (1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung der Piraten der
ALT: § 8 (2) mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes
NEU: § 8 (2) mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Piraten des Landesverbandes
ALT: § 8 (4) Akkreditierung der Mitglieder durchführt
NEU: § 8 (4) Akkreditierung der Piraten durchführt
ALT: § 9 (3) oder durch E-Mail an die Mitglieder. 2 Verzichtet das Mitglied grundsätzlich
NEU: § 9 (3) oder durch E-Mail an die Piraten. 2 Verzichtet der Pirat grundsätzlich
ALT: § 9 (5) Beschlussfassung der Mitglieder geboten, so enthält sie hierauf einen Hinweis
NEU: § 9 (5) Beschlussfassung der Piraten geboten, so enthält sie hierauf einen Hinweis
ALT: § 11 (1) Mitglieder des Landesparteitages sind die anwesenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Mitglieder
NEU: § 11 (1) Piraten des Landesparteitages sind die anwesenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Piraten
ALT: § 12 (1) Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder
NEU: § 12 (1) Zehntel der stimmberechtigten Piraten
ALT: § 12 (3) der anwesenden Mitglieder gefasst
NEU: § 12 (3) der anwesenden Piraten gefasst
ALT: § 15 (2) Vorbefassung durch die Mitglieder
NEU: § 15 (2) Vorbefassung durch die Piraten
ALT: § 15 (6) Jedes Mitglied hat auf dem Landesparteitag das Recht
NEU: § 15 (6) Jeder Pirat hat auf dem Landesparteitag das Recht
ALT: § 15 (6) Rederecht auf dem Landesparteitag haben zusätzlich die Piraten
NEU: § 15 (6) Rederecht auf dem Landesparteitag haben zusätzlich die Piraten
ALT: § 17 (2) Schatzmeister oder einem anderen Mitglied des
NEU: § 17 (2) Schatzmeister oder einen anderen Piraten des
ALT: § 18 (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes
NEU: § 18 (3) Die Piraten des Landesvorstandes
ALT: § 19 (2) Auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder
NEU: § 19 (2) Auf Antrag eines Zehntels der Piraten
ALT: § 19 (4) mehr als die Hälfte der Mitglieder
NEU: § 19 (4) mehr als die Hälfte der Piraten
ALT: § 22 (1) der Mitglieder des Landesverbandes
NEU: § 22 (1) der Piraten des Landesverbandes
ALT: § 22 (3) Die Einladung erfolgt per E-Mail an die Mitglieder und
NEU: § 22 (3) Die Einladung erfolgt per E-Mail an die Piraten und
ALT: § 22 (5) Mitglieder des Onlineparteitages sind die teilnehmenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Mitglieder
NEU: § 22 (5) Piraten des Onlineparteitages sind die teilnehmenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Piraten
ALT: § 23 (1) Sie hat mindestens drei Mitglieder.
NEU: § 23 (1) Sie hat mindestens drei Piraten.
ALT: § 24 (2) so stimmen die Mitglieder
NEU: § 24 (2) so stimmen die Piraten
ALT: § 24 (1) Amt pro stimmberechtigtem Mitglied
NEU: § 24 (1) Amt pro stimmberechtigtem Piraten
ALT: § 24 (3) Wahlen müssen den Mitgliedern
NEU: § 24 (3) Wahlen müssen den Piraten
ALT: § 25 (3) Die Mitglieder werden nach
NEU: § 25 (3) Die Piraten werden nach
ALT: § 26 (2) Mitglieder des Landesverbandes diese beantragen. 2 Die Antragssteller legen durch die Antragsschrift den Inhalt der Urabstimmung fest. 3 Gegenstand der Urabstimmung muss ein Antrag an den Landesverband sein, über den dessen Mitglieder
NEU: § 26 (2) Piraten des Landesverbandes diese beantragen. 2 Die Antragssteller legen durch die Antragsschrift den Inhalt der Urabstimmung fest. 3 Gegenstand der Urabstimmung muss ein Antrag an den Landesverband sein, über den dessen Piraten
ALT: § 26 (5) Urabstimmungsunterlagen an die Mitglieder
NEU: § 26 (5) Urabstimmungsunterlagen an die Piraten
ALT: § 26 (5) Umschlag an die stimmberechtigten Mitglieder
NEU: § 26 (5) Umschlag an die stimmberechtigten Piraten
ALT: § 26 (5) beide werden vom Mitglied in einem einfachen Briefumschlag an die vom Wahlleiter bezeichnete Adresse geschickt. 2 Das Porto für die Rücksendung ist vom Mitglied zu
NEU: § 26 (5) beide werden vom Piraten in einem einfachen Briefumschlag an die vom Wahlleiter bezeichnete Adresse geschickt. 2 Das Porto für die Rücksendung ist vom Piraten zu
ALT: § 26 (6) 30 % der stimmberechtigten Mitglieder
NEU: § 26 (6) 30 % der stimmberechtigten Piraten
ALT: § 27 (1) 50 % der stimmberechtigten Mitglieder
NEU: § 27 (1) 50 % der stimmberechtigten Piraten
ALT: § 28 (1) der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder
NEU: § 28 (1) der anwesenden, stimmberechtigten Piraten
ALT: § 28 (2) 15 von 100 aller stimmberechtigten Mitglieder
NEU: § 28 (2) 15 von 100 aller stimmberechtigten Piraten
ALT: § 28a (1) Dreiviertelmehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder
NEU: § 28a (1) Dreiviertelmehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Piraten
ALT: § 28a (2) 15 von 100 aller stimmberechtigten Mitglieder
NEU: § 28a (2) 15 von 100 aller stimmberechtigten Piraten
ALT: § 28a (4) Urabstimmung unter deren Mitgliedern
NEU: § 28a (4) Urabstimmung unter deren Piraten
ALT: § 28a (4) Mitgliedern der betroffenen Untergliederung
NEU: § 28a (4) Piraten der betroffenen Untergliederung
ALT: § 30 (1) Die Mitglieder haben das Recht auf Schutz ihrer Daten. 2 Der Missbrauch von Daten, insbesondere der Missbrauch der persönlichen Daten der Mitglieder,
NEU: § 30 (1) Die Piraten haben das Recht auf Schutz ihrer Daten. 2 Der Missbrauch von Daten, insbesondere der Missbrauch der persönlichen Daten der Piraten,
ALT: § 31 (1) die Mitglieder nur hinsichtlich der von ihnen bereits eingezahlten Mitgliedsbeiträge oder des ihnen angewachsenen Anteils zu verpflichten. 2 Ausgeschiedene Mitglieder
NEU: § 31 (1) die Piraten nur hinsichtlich der von ihnen bereits eingezahlten Mitgliedsbeiträge oder des ihnen angewachsenen Anteils zu verpflichten. 2 Ausgeschiedene Piraten
|begruendung=Weil wir Piraten sind ;-)
Für eine hübschere Formatierung das pad benutzen
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|wikiBenutzer=Geka FF
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
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# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
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=== Diskussion ===
Bitte hier rein.
==== Argument 1 ====
Dein Argument?
==== Argument 2 ====
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|autor=Geka FF
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|text=Landessatzung
Änderung Mitglied in Pirat
ALT: § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder
NEU: § 3 Rechte und Pflichten der Piraten
ALT: § 3 (2) Zusammenarbeit der Mitglieder des Landesverbandes
NEU: § 3 (2) Zusammenarbeit der Piraten des Landesverbandes
ALT: § 2 (1) Mitglieder des Landesverbandes sind die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, die ihren Wohnsitz im Bundesland Brandenburg haben.
NEU: § 2 (1) Piraten des Landesverbandes sind die Piraten der Piratenpartei Deutschland, die ihren Wohnsitz im Bundesland Brandenburg haben.
ALT: § 2 (2) die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet
NEU: § 2 (2) die Aufnahme von Piraten entscheidet
ALT: § 2 (2) über die Aufnahme von Mitgliedern dem
NEU: § 2 (2) über die Aufnahme von Piraten dem
ALT: § 2 (2) Aufnahme von Mitgliedern dem Landesverband übertragen
NEU: § 2 (2) Aufnahme von Piraten dem Landesverband übertragen
ALT: § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder
NEU: § 3 Rechte und Pflichten der Piraten
ALT: § 3 (2) Jedes Mitglied hat auf dem Landesparteitag,
NEU: § 3 (2) Jeder Pirat hat auf dem Landesparteitag,
ALT: § 3 (3) Jedes Mitglied der entsprechenden Gliederung
NEU: § 3 (3) Jeder Pirat der entsprechenden Gliederung
ALT: § 3 (4) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder,
NEU: § 3 (4) Stimmberechtigt sind nur Piraten,
ALT: § 5 (6) Mitglieder, welche in einem Landkreis
NEU: § 5 (6) Piraten, welche in einem Landkreis
ALT: der kreisfreien Stadt erfassten Mitglieder. 6 Die Mitglieder bekunden auf
NEU: der kreisfreien Stadt erfassten Piraten. 6 Die Piraten bekunden auf
ALT: die Mitglieder des vKV einen anderen Piraten wählen oder ein tatsächlicher Kreisverband gegründet wird.
NEU: die Piraten des vKV einen anderen Piraten wählen oder ein tatsächlicher Kreisverband gegründet wird.
ALT: § 6 (3) Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss einer Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. 3 Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform
NEU: § 6 (3) Der Vorstand muss dem Piraten vor dem Beschluss einer Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. 3 Der Beschluss ist dem Piraten in Schriftform
ALT: § 6 (4) kann der Landesvorstand ein Mitglied von der Ausübung
NEU: § 6 (4) kann der Landesvorstand einen Piraten von der Ausübung
ALT: § 8 (1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung der Mitglieder der
NEU: § 8 (1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung der Piraten der
ALT: § 8 (2) mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes
NEU: § 8 (2) mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Piraten des Landesverbandes
ALT: § 8 (4) Akkreditierung der Mitglieder durchführt
NEU: § 8 (4) Akkreditierung der Piraten durchführt
ALT: § 9 (3) oder durch E-Mail an die Mitglieder. 2 Verzichtet das Mitglied grundsätzlich
NEU: § 9 (3) oder durch E-Mail an die Piraten. 2 Verzichtet der Pirat grundsätzlich
ALT: § 9 (5) Beschlussfassung der Mitglieder geboten, so enthält sie hierauf einen Hinweis
NEU: § 9 (5) Beschlussfassung der Piraten geboten, so enthält sie hierauf einen Hinweis
ALT: § 11 (1) Mitglieder des Landesparteitages sind die anwesenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Mitglieder
NEU: § 11 (1) Piraten des Landesparteitages sind die anwesenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Piraten
ALT: § 12 (1) Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder
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ALT: § 15 (2) Vorbefassung durch die Mitglieder
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ALT: § 15 (6) Jedes Mitglied hat auf dem Landesparteitag das Recht
NEU: § 15 (6) Jeder Pirat hat auf dem Landesparteitag das Recht
ALT: § 15 (6) Rederecht auf dem Landesparteitag haben zusätzlich die Piraten
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ALT: § 17 (2) Schatzmeister oder einem anderen Mitglied des
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ALT: § 18 (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes
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ALT: § 19 (2) Auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder
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ALT: § 19 (4) mehr als die Hälfte der Mitglieder
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ALT: § 22 (1) der Mitglieder des Landesverbandes
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ALT: § 22 (3) Die Einladung erfolgt per E-Mail an die Mitglieder und
NEU: § 22 (3) Die Einladung erfolgt per E-Mail an die Piraten und
ALT: § 22 (5) Mitglieder des Onlineparteitages sind die teilnehmenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Mitglieder
NEU: § 22 (5) Piraten des Onlineparteitages sind die teilnehmenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Piraten
ALT: § 23 (1) Sie hat mindestens drei Mitglieder.
NEU: § 23 (1) Sie hat mindestens drei Piraten.
ALT: § 24 (2) so stimmen die Mitglieder
NEU: § 24 (2) so stimmen die Piraten
ALT: § 24 (1) Amt pro stimmberechtigtem Mitglied
NEU: § 24 (1) Amt pro stimmberechtigtem Piraten
ALT: § 24 (3) Wahlen müssen den Mitgliedern
NEU: § 24 (3) Wahlen müssen den Piraten
ALT: § 25 (3) Die Mitglieder werden nach
NEU: § 25 (3) Die Piraten werden nach
ALT: § 26 (2) Mitglieder des Landesverbandes diese beantragen. 2 Die Antragssteller legen durch die Antragsschrift den Inhalt der Urabstimmung fest. 3 Gegenstand der Urabstimmung muss ein Antrag an den Landesverband sein, über den dessen Mitglieder
NEU: § 26 (2) Piraten des Landesverbandes diese beantragen. 2 Die Antragssteller legen durch die Antragsschrift den Inhalt der Urabstimmung fest. 3 Gegenstand der Urabstimmung muss ein Antrag an den Landesverband sein, über den dessen Piraten
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NEU: § 26 (5) Urabstimmungsunterlagen an die Piraten
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NEU: § 28 (1) der anwesenden, stimmberechtigten Piraten
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ALT: § 30 (1) Die Mitglieder haben das Recht auf Schutz ihrer Daten. 2 Der Missbrauch von Daten, insbesondere der Missbrauch der persönlichen Daten der Mitglieder,
NEU: § 30 (1) Die Piraten haben das Recht auf Schutz ihrer Daten. 2 Der Missbrauch von Daten, insbesondere der Missbrauch der persönlichen Daten der Piraten,
ALT: § 31 (1) die Mitglieder nur hinsichtlich der von ihnen bereits eingezahlten Mitgliedsbeiträge oder des ihnen angewachsenen Anteils zu verpflichten. 2 Ausgeschiedene Mitglieder
NEU: § 31 (1) die Piraten nur hinsichtlich der von ihnen bereits eingezahlten Mitgliedsbeiträge oder des ihnen angewachsenen Anteils zu verpflichten. 2 Ausgeschiedene Piraten
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=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
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=== Diskussion ===
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