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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 019

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Antragsübersicht

Antragsnummer SA019
Einreichungsdatum 5 Februar 2016 00:04:49 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Geka FF

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags Änderung "Mitglied" in "Piraten"
Letzte Änderung 27.02.2016
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmung

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Änderung "Mitglied" in "Piraten"

Antragstext

Landessatzung Änderung Mitglied in Pirat

ALT: § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder NEU: § 3 Rechte und Pflichten der Piraten

ALT: § 3 (2) Zusammenarbeit der Mitglieder des Landesverbandes NEU: § 3 (2) Zusammenarbeit der Piraten des Landesverbandes

ALT: § 2 (1) Mitglieder des Landesverbandes sind die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland, die ihren Wohnsitz im Bundesland Brandenburg haben. NEU: § 2 (1) Piraten des Landesverbandes sind die Piraten der Piratenpartei Deutschland, die ihren Wohnsitz im Bundesland Brandenburg haben.

ALT: § 2 (2) die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet NEU: § 2 (2) die Aufnahme von Piraten entscheidet

ALT: § 2 (2) über die Aufnahme von Mitgliedern dem NEU: § 2 (2) über die Aufnahme von Piraten dem

ALT: § 2 (2) Aufnahme von Mitgliedern dem Landesverband übertragen NEU: § 2 (2) Aufnahme von Piraten dem Landesverband übertragen

ALT: § 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder NEU: § 3 Rechte und Pflichten der Piraten

ALT: § 3 (2) Jedes Mitglied hat auf dem Landesparteitag, NEU: § 3 (2) Jeder Pirat hat auf dem Landesparteitag,

ALT: § 3 (3) Jedes Mitglied der entsprechenden Gliederung NEU: § 3 (3) Jeder Pirat der entsprechenden Gliederung

ALT: § 3 (4) Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, NEU: § 3 (4) Stimmberechtigt sind nur Piraten,

ALT: § 5 (6) Mitglieder, welche in einem Landkreis NEU: § 5 (6) Piraten, welche in einem Landkreis

ALT: der kreisfreien Stadt erfassten Mitglieder. 6 Die Mitglieder bekunden auf NEU: der kreisfreien Stadt erfassten Piraten. 6 Die Piraten bekunden auf

ALT: die Mitglieder des vKV einen anderen Piraten wählen oder ein tatsächlicher Kreisverband gegründet wird. NEU: die Piraten des vKV einen anderen Piraten wählen oder ein tatsächlicher Kreisverband gegründet wird.

ALT: § 6 (3) Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss einer Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. 3 Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform NEU: § 6 (3) Der Vorstand muss dem Piraten vor dem Beschluss einer Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. 3 Der Beschluss ist dem Piraten in Schriftform

ALT: § 6 (4) kann der Landesvorstand ein Mitglied von der Ausübung NEU: § 6 (4) kann der Landesvorstand einen Piraten von der Ausübung

ALT: § 8 (1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung der Mitglieder der NEU: § 8 (1) Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung der Piraten der

ALT: § 8 (2) mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes NEU: § 8 (2) mindestens einem Zehntel der stimmberechtigten Piraten des Landesverbandes

ALT: § 8 (4) Akkreditierung der Mitglieder durchführt NEU: § 8 (4) Akkreditierung der Piraten durchführt

ALT: § 9 (3) oder durch E-Mail an die Mitglieder. 2 Verzichtet das Mitglied grundsätzlich NEU: § 9 (3) oder durch E-Mail an die Piraten. 2 Verzichtet der Pirat grundsätzlich

ALT: § 9 (5) Beschlussfassung der Mitglieder geboten, so enthält sie hierauf einen Hinweis NEU: § 9 (5) Beschlussfassung der Piraten geboten, so enthält sie hierauf einen Hinweis

ALT: § 11 (1) Mitglieder des Landesparteitages sind die anwesenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Mitglieder NEU: § 11 (1) Piraten des Landesparteitages sind die anwesenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Piraten

ALT: § 12 (1) Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder NEU: § 12 (1) Zehntel der stimmberechtigten Piraten

ALT: § 12 (3) der anwesenden Mitglieder gefasst NEU: § 12 (3) der anwesenden Piraten gefasst

ALT: § 15 (2) Vorbefassung durch die Mitglieder NEU: § 15 (2) Vorbefassung durch die Piraten

ALT: § 15 (6) Jedes Mitglied hat auf dem Landesparteitag das Recht NEU: § 15 (6) Jeder Pirat hat auf dem Landesparteitag das Recht

ALT: § 15 (6) Rederecht auf dem Landesparteitag haben zusätzlich die Piraten NEU: § 15 (6) Rederecht auf dem Landesparteitag haben zusätzlich die Piraten

ALT: § 17 (2) Schatzmeister oder einem anderen Mitglied des NEU: § 17 (2) Schatzmeister oder einen anderen Piraten des

ALT: § 18 (3) Die Mitglieder des Landesvorstandes NEU: § 18 (3) Die Piraten des Landesvorstandes

ALT: § 19 (2) Auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder NEU: § 19 (2) Auf Antrag eines Zehntels der Piraten

ALT: § 19 (4) mehr als die Hälfte der Mitglieder NEU: § 19 (4) mehr als die Hälfte der Piraten

ALT: § 22 (1) der Mitglieder des Landesverbandes NEU: § 22 (1) der Piraten des Landesverbandes

ALT: § 22 (3) Die Einladung erfolgt per E-Mail an die Mitglieder und NEU: § 22 (3) Die Einladung erfolgt per E-Mail an die Piraten und

ALT: § 22 (5) Mitglieder des Onlineparteitages sind die teilnehmenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Mitglieder NEU: § 22 (5) Piraten des Onlineparteitages sind die teilnehmenden, nach § 3 Absatz 4 stimmberechtigten, Piraten

ALT: § 23 (1) Sie hat mindestens drei Mitglieder. NEU: § 23 (1) Sie hat mindestens drei Piraten.

ALT: § 24 (2) so stimmen die Mitglieder NEU: § 24 (2) so stimmen die Piraten

ALT: § 24 (1) Amt pro stimmberechtigtem Mitglied NEU: § 24 (1) Amt pro stimmberechtigtem Piraten

ALT: § 24 (3) Wahlen müssen den Mitgliedern NEU: § 24 (3) Wahlen müssen den Piraten

ALT: § 25 (3) Die Mitglieder werden nach NEU: § 25 (3) Die Piraten werden nach

ALT: § 26 (2) Mitglieder des Landesverbandes diese beantragen. 2 Die Antragssteller legen durch die Antragsschrift den Inhalt der Urabstimmung fest. 3 Gegenstand der Urabstimmung muss ein Antrag an den Landesverband sein, über den dessen Mitglieder NEU: § 26 (2) Piraten des Landesverbandes diese beantragen. 2 Die Antragssteller legen durch die Antragsschrift den Inhalt der Urabstimmung fest. 3 Gegenstand der Urabstimmung muss ein Antrag an den Landesverband sein, über den dessen Piraten

ALT: § 26 (5) Urabstimmungsunterlagen an die Mitglieder NEU: § 26 (5) Urabstimmungsunterlagen an die Piraten

ALT: § 26 (5) Umschlag an die stimmberechtigten Mitglieder NEU: § 26 (5) Umschlag an die stimmberechtigten Piraten

ALT: § 26 (5) beide werden vom Mitglied in einem einfachen Briefumschlag an die vom Wahlleiter bezeichnete Adresse geschickt. 2 Das Porto für die Rücksendung ist vom Mitglied zu NEU: § 26 (5) beide werden vom Piraten in einem einfachen Briefumschlag an die vom Wahlleiter bezeichnete Adresse geschickt. 2 Das Porto für die Rücksendung ist vom Piraten zu

ALT: § 26 (6) 30 % der stimmberechtigten Mitglieder NEU: § 26 (6) 30 % der stimmberechtigten Piraten

ALT: § 27 (1) 50 % der stimmberechtigten Mitglieder NEU: § 27 (1) 50 % der stimmberechtigten Piraten

ALT: § 28 (1) der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder NEU: § 28 (1) der anwesenden, stimmberechtigten Piraten

ALT: § 28 (2) 15 von 100 aller stimmberechtigten Mitglieder NEU: § 28 (2) 15 von 100 aller stimmberechtigten Piraten

ALT: § 28a (1) Dreiviertelmehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder NEU: § 28a (1) Dreiviertelmehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Piraten

ALT: § 28a (2) 15 von 100 aller stimmberechtigten Mitglieder NEU: § 28a (2) 15 von 100 aller stimmberechtigten Piraten

ALT: § 28a (4) Urabstimmung unter deren Mitgliedern NEU: § 28a (4) Urabstimmung unter deren Piraten

ALT: § 28a (4) Mitgliedern der betroffenen Untergliederung NEU: § 28a (4) Piraten der betroffenen Untergliederung

ALT: § 30 (1) Die Mitglieder haben das Recht auf Schutz ihrer Daten. 2 Der Missbrauch von Daten, insbesondere der Missbrauch der persönlichen Daten der Mitglieder, NEU: § 30 (1) Die Piraten haben das Recht auf Schutz ihrer Daten. 2 Der Missbrauch von Daten, insbesondere der Missbrauch der persönlichen Daten der Piraten,

ALT: § 31 (1) die Mitglieder nur hinsichtlich der von ihnen bereits eingezahlten Mitgliedsbeiträge oder des ihnen angewachsenen Anteils zu verpflichten. 2 Ausgeschiedene Mitglieder NEU: § 31 (1) die Piraten nur hinsichtlich der von ihnen bereits eingezahlten Mitgliedsbeiträge oder des ihnen angewachsenen Anteils zu verpflichten. 2 Ausgeschiedene Piraten

Antragsbegründung

Weil wir Piraten sind ;-)

Für eine hübschere Formatierung das pad benutzen

Piratenpad




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Holger-DOS: Dieser Antrag ist überflüssig. § 1 Abs. 5 der Bundessatzung: "Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet."
  2. ?
  3. ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier rein.


Das Parteiengesetz spricht ausschließlich von Mitgliedern, nicht von Piraten. Wenn wir also in der Satzung jedesmal das Wort Mitglied durch Pirat ersetzen, könnte das zu einem Konflikt mit dem Parteiengesetz führen. Das ist es nicht wert; wegen uns wird der Gesetzgeber das Gesetz nicht ändern und anstelle von Mitgliedern auch Piraten zulassen. (Sorry für die Polemik)

Holger DOS hat Recht, wenn er auf die Bundessatzung verweist. In Abschnitt A: Grundlagen § 1 Abs. 5 der Bundessatzung wird formuliert:

(5) Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet.

Auch die Bundessatzung spricht also in erster Linie parteiengesetzkonform und außenwirksam von Mitgliedern. Intern können wir uns nennen, wie wir wollen.

Wir sollten durch andere, kreative und neue Politik auffallen, nicht durch unsere Satzung.

Thomas Bennühr (Diskussion)




Argument 1

Dein Argument?

Argument 2

Dein Argument?