8.117
Bearbeitungen
Änderungen
Die Seite wurde neu angelegt: „{{DefaultAntrag |gliederung=Landesverband |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2016.1 |autor=Bastian |antragstyp=Wahlprogrammantrag |titel=Abwesenheit von Pa…“
{{DefaultAntrag
|gliederung=Landesverband
|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2016.1
|autor=Bastian
|antragstyp=Wahlprogrammantrag
|titel=Abwesenheit von Parteienvertretern in den Gremien öffentlich-rechtlicher Medien
|zusammenfassung=Abwesenheit von Parteienvertretern in den Gremien öffentlich-rechtlicher Medien
|text=Die Piraten Brandenburg setzen sich für die starke Verringerung von Parteienvertretern in den Gremien öffentlich-rechtlicher Medien ein, welche zur Gewährleistung der Programmvielfalt berufen sind. Insbesondere muss eine sachfremde Einflussnahme auf die Personalpolitik öffentlich-rechtlicher Sender über einen durch Parteien instrumentalisierten Verwaltungsrat ausgeschlossen werden.
Vielmehr setzten wir uns für die Vertretung bislang nicht berücksichtigter gesellschaftlicher Gruppen ein. So sollen eine
a) Interessenvertretung der Internetbenutzer (z.B. CCC)<br />
b) säkulare, weltanschauliche Vereinigung (z.B. IBKA oder Humanistische Union)<br />
c) Organisation der Lesbisch/Schwul/Bi/Trans-Bewegung (z.B. LSVD)<br />
d) gesellschaftskritische bundesweit agierenden Organisation (z.B. Attac oder campact)<br />
e) Vertretung von Asylsuchenden u. Migranten (z.B. ProAsyl, Flüchtlingsrat Berlin oder Brandenburg)<br />
f) Organisation der Freien Berufe (z.B. BFB)<br />
g) Organisation des Tierschutzes (z.B. Deutscher Tierschutzbund oder PROVIEH)<br />
h) Organisation des Erziehungs- und Bildungswesens (z.B. Deutscher Volkshochschulbund)<br />
i) Organisation des Kinderschutzes (z.B. Deutscher Kinderschutzbund)
Teil dieser Gremien sein.
Für die Besetzung aller Gremien sollen die gleichen Ausschlusskriterien gelten, die schon jetzt für das ZDF im neuen § 19a des Staatvertrages <sup>[2]</sup> Gültigkeit haben.
Überschneidungen von teilnehmenden Organisationen innerhalb eines Senders in verschiedenen Gremien sind zu vermeiden.
|begruendung=Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil <sup>[1]</sup> zur Besetzung der Rundfunkgremien explizit entschieden, dass sogenannte „staatsnahe Personen“, also insbesondere Politikern „keinen bestimmenden Einfluss“ auf Entscheidungen haben dürfen.
Es muss also bei der Festlegung der gesellschaftlichen Gruppen, aus denen sich die Mitglieder der Rundfunkräte rekrutieren, darauf geachtet werden, dass Personen aus dem politischen Bereich nicht maßgeblich darüber mitentscheiden, was gesendet wird und was nicht. Oder, wie das Programm generell zu gestalten ist.
Natürlich sind auch Parteien Teil der Öffentlichkeit und dürfen grundsätzlich auch mit ihren Mitgliedern in den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vertreten sein.
Aber dennoch darf ihr Beitrag nicht so groß sein, dass sie übermäßigen Einfluss auf die Programmgestaltung ausüben können. Gerade die öffentlich-rechtlichen Rundfunk-, und Fernsehanstalten sind zur politischen Neutralität, Überparteilichkeit und Unabhängigkeit verpflichtet. Es ist Augenwischerei, Politiker durch Pseudoregelungen aus den Gremien zu entfernen, um sie dann doch wieder durch die Hintertür als Repräsentanten der sogenannten gesellschaftlich relevanten Gruppen in die Gremien einzuschleusen. Das trägt keinesfalls zur politischen Unabhängigkeit von Rundfunk und Fernsehen bei, ganz im Gegenteil.
Stattdessen müssen Rundfunkgremien mit tatsächlich unabhängigen Fachleuten besetzt werden, die sowohl Fachkenntnisse haben als auch verantwortungsvoll mit den Gebühreneinnahmen umgehen. Die Gremienmitglieder müssen zudem zur unabhängigen Amtsführung, sowie zur transparenten Veröffentlichung ihrer Tätigkeiten etwaiger Parteimitgliedschaft und politischem Engagement im erweiterten Sinne verpflichtet werden.
Ein erster Schritt wäre es hier, vakante Positionen öffentlich und transparent auszuschreiben.
Auch die Ergebnisse der Gremiensitzungen sollten digital aufbereitet und öffentlich für jeden interessierten Bürger zur Verfügung gestellt werden. Nur so können Qualität und politische Neutralität der öffentlichen Rundfunk- und Fernsehmedien gewährleistet werden und diese ihrer Funktion als unabhängige Informationsquelle und Kontrollinstanz gerecht werden.“
<sup>[1]</sup> http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html<br />
<sup>[2]</sup> https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2015-04-15_Drs-18-1816_6c2de.pdf<br />
<sup>[3]</sup> https://www.piratenpartei.de/2016/02/04/piraten-wollen-rundfunkrat-vom-parteibuch-trennen
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2016.1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...
=== Diskussion ===
Bitte hier rein.
==== Argument 1 ====
Dein Argument?
==== Argument 2 ====
Dein Argument?
|gliederung=Landesverband
|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2016.1
|autor=Bastian
|antragstyp=Wahlprogrammantrag
|titel=Abwesenheit von Parteienvertretern in den Gremien öffentlich-rechtlicher Medien
|zusammenfassung=Abwesenheit von Parteienvertretern in den Gremien öffentlich-rechtlicher Medien
|text=Die Piraten Brandenburg setzen sich für die starke Verringerung von Parteienvertretern in den Gremien öffentlich-rechtlicher Medien ein, welche zur Gewährleistung der Programmvielfalt berufen sind. Insbesondere muss eine sachfremde Einflussnahme auf die Personalpolitik öffentlich-rechtlicher Sender über einen durch Parteien instrumentalisierten Verwaltungsrat ausgeschlossen werden.
Vielmehr setzten wir uns für die Vertretung bislang nicht berücksichtigter gesellschaftlicher Gruppen ein. So sollen eine
a) Interessenvertretung der Internetbenutzer (z.B. CCC)<br />
b) säkulare, weltanschauliche Vereinigung (z.B. IBKA oder Humanistische Union)<br />
c) Organisation der Lesbisch/Schwul/Bi/Trans-Bewegung (z.B. LSVD)<br />
d) gesellschaftskritische bundesweit agierenden Organisation (z.B. Attac oder campact)<br />
e) Vertretung von Asylsuchenden u. Migranten (z.B. ProAsyl, Flüchtlingsrat Berlin oder Brandenburg)<br />
f) Organisation der Freien Berufe (z.B. BFB)<br />
g) Organisation des Tierschutzes (z.B. Deutscher Tierschutzbund oder PROVIEH)<br />
h) Organisation des Erziehungs- und Bildungswesens (z.B. Deutscher Volkshochschulbund)<br />
i) Organisation des Kinderschutzes (z.B. Deutscher Kinderschutzbund)
Teil dieser Gremien sein.
Für die Besetzung aller Gremien sollen die gleichen Ausschlusskriterien gelten, die schon jetzt für das ZDF im neuen § 19a des Staatvertrages <sup>[2]</sup> Gültigkeit haben.
Überschneidungen von teilnehmenden Organisationen innerhalb eines Senders in verschiedenen Gremien sind zu vermeiden.
|begruendung=Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil <sup>[1]</sup> zur Besetzung der Rundfunkgremien explizit entschieden, dass sogenannte „staatsnahe Personen“, also insbesondere Politikern „keinen bestimmenden Einfluss“ auf Entscheidungen haben dürfen.
Es muss also bei der Festlegung der gesellschaftlichen Gruppen, aus denen sich die Mitglieder der Rundfunkräte rekrutieren, darauf geachtet werden, dass Personen aus dem politischen Bereich nicht maßgeblich darüber mitentscheiden, was gesendet wird und was nicht. Oder, wie das Programm generell zu gestalten ist.
Natürlich sind auch Parteien Teil der Öffentlichkeit und dürfen grundsätzlich auch mit ihren Mitgliedern in den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vertreten sein.
Aber dennoch darf ihr Beitrag nicht so groß sein, dass sie übermäßigen Einfluss auf die Programmgestaltung ausüben können. Gerade die öffentlich-rechtlichen Rundfunk-, und Fernsehanstalten sind zur politischen Neutralität, Überparteilichkeit und Unabhängigkeit verpflichtet. Es ist Augenwischerei, Politiker durch Pseudoregelungen aus den Gremien zu entfernen, um sie dann doch wieder durch die Hintertür als Repräsentanten der sogenannten gesellschaftlich relevanten Gruppen in die Gremien einzuschleusen. Das trägt keinesfalls zur politischen Unabhängigkeit von Rundfunk und Fernsehen bei, ganz im Gegenteil.
Stattdessen müssen Rundfunkgremien mit tatsächlich unabhängigen Fachleuten besetzt werden, die sowohl Fachkenntnisse haben als auch verantwortungsvoll mit den Gebühreneinnahmen umgehen. Die Gremienmitglieder müssen zudem zur unabhängigen Amtsführung, sowie zur transparenten Veröffentlichung ihrer Tätigkeiten etwaiger Parteimitgliedschaft und politischem Engagement im erweiterten Sinne verpflichtet werden.
Ein erster Schritt wäre es hier, vakante Positionen öffentlich und transparent auszuschreiben.
Auch die Ergebnisse der Gremiensitzungen sollten digital aufbereitet und öffentlich für jeden interessierten Bürger zur Verfügung gestellt werden. Nur so können Qualität und politische Neutralität der öffentlichen Rundfunk- und Fernsehmedien gewährleistet werden und diese ihrer Funktion als unabhängige Informationsquelle und Kontrollinstanz gerecht werden.“
<sup>[1]</sup> http://www.bverfg.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html<br />
<sup>[2]</sup> https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2015-04-15_Drs-18-1816_6c2de.pdf<br />
<sup>[3]</sup> https://www.piratenpartei.de/2016/02/04/piraten-wollen-rundfunkrat-vom-parteibuch-trennen
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2016.1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...
=== Diskussion ===
Bitte hier rein.
==== Argument 1 ====
Dein Argument?
==== Argument 2 ====
Dein Argument?