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{{DefaultAntrag
|gliederung=Landesverband
|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2016.1
|autor=Bastian
|antragstyp=Sonstiger Antrag
|titel=Privatsphäre der Mitglieder wahren
|zusammenfassung=Privatsphäre der Mitglieder wahren
|text=Der Landesparteitag möge beschließen:
Eine Ausforschung der Mitglieder der Piratenpartei findet nicht statt.
Weder die Ermittlung der Hauptwohnung, noch das Ablesen der Namensschilder auf den Briefkästen der Mitglieder und deren Mitbewohner/innen wird unterstützt.
Die gilt ebenfalls für das Erfassen von Kennzeichen von Fahrzeugen, die Mitgliedern zugerechnet werden.
|begruendung=Laut Bundessatzung der Piratenpartei werden alle Mitglieder geschlechtsneutral als Piraten bezeichnen, somit entfällt die Erfassung aller Merkmale zur geschlechtlichen Identität, vom wem auch immer.
Ein Pirat kann seinen Wohnsitz, der die Zugehörigkeit zu einer Gliederung bestimmt frei wählen. Ein Wohnsitz ist kein melderechtlicher Begriff. Abfragen bei Meldebehörden können nur ein Ergebnis hinsichtlich gemeldeten Haupt- und Nebenwohnungen ergeben. Der Begriff des Wohnsitzes ist in § 7 BGB und in § 8 AO normiert und sehr viel weiter gefasst, als der melderechtliche Begriff der Wohnung.
Eine Ermittlung des privaten Umfelds von Piraten verstößt gegen das Selbstverständnis der Piratenpartei hinsichtlich Wahrung der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung.
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2016.1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...
=== Diskussion ===
Bitte hier rein.
==== Argument 1 ====
Dein Argument?
==== Argument 2 ====
Dein Argument?
|gliederung=Landesverband
|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2016.1
|autor=Bastian
|antragstyp=Sonstiger Antrag
|titel=Privatsphäre der Mitglieder wahren
|zusammenfassung=Privatsphäre der Mitglieder wahren
|text=Der Landesparteitag möge beschließen:
Eine Ausforschung der Mitglieder der Piratenpartei findet nicht statt.
Weder die Ermittlung der Hauptwohnung, noch das Ablesen der Namensschilder auf den Briefkästen der Mitglieder und deren Mitbewohner/innen wird unterstützt.
Die gilt ebenfalls für das Erfassen von Kennzeichen von Fahrzeugen, die Mitgliedern zugerechnet werden.
|begruendung=Laut Bundessatzung der Piratenpartei werden alle Mitglieder geschlechtsneutral als Piraten bezeichnen, somit entfällt die Erfassung aller Merkmale zur geschlechtlichen Identität, vom wem auch immer.
Ein Pirat kann seinen Wohnsitz, der die Zugehörigkeit zu einer Gliederung bestimmt frei wählen. Ein Wohnsitz ist kein melderechtlicher Begriff. Abfragen bei Meldebehörden können nur ein Ergebnis hinsichtlich gemeldeten Haupt- und Nebenwohnungen ergeben. Der Begriff des Wohnsitzes ist in § 7 BGB und in § 8 AO normiert und sehr viel weiter gefasst, als der melderechtliche Begriff der Wohnung.
Eine Ermittlung des privaten Umfelds von Piraten verstößt gegen das Selbstverständnis der Piratenpartei hinsichtlich Wahrung der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung.
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2016.1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
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=== Diskussion ===
Bitte hier rein.
==== Argument 1 ====
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