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Ein BGE, das mit dem Einkommen verrechnet wird? Das kann man eigentlich nicht mehr BGE nennen. Die Bedürftigkeitsprüfung wird dann durch die Kontrolle der Einkommenshöhe ersetzt. Also wieder nackig machen. --[[Benutzer:Uk|uk]] 19:49, 28. Feb. 2016 (CET)
Nein, das Geld steht bedingungslos zu, aber ggf. nicht additiv zu selbst erzieltem Einkommen. Eine Verrechnung über die Steuer, bzw auch ein Direktabzug durch den Arbeitgeber wären mögliche Verrechnungsgvarianten, die nichts mit "nackig" machen zu tun haben. -- knarf_e
==== Argument 1 ====
Dein Argument?