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Parteitag/2016.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 011

557 Bytes hinzugefügt, 10:53, 17. Mär. 2016
Diskussion
Die organisatorische Herausforderung, die Stimmberechtigung nachzuhalten, ist auch nicht so schwer, wie es auf den ersten Blick aussieht. Zumindest aktuell. Alle halbe Jahr ein Datenbankabgleich über die Stimmberechtigten und gut ist. Das wäre dann Aufgabe der Mitgliederbetreuung.
[[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] ([[Benutzer Diskussion:Thomas(OHV)|Diskussion]])------
:* Datenbankabgleich? Werden die Wiki-Nicknamen jetzt im CRM erfasst?? Daten, die anfallen werden verarbeitet - kennt man von der CDU... --[[Benutzer:Uk|uk]] 20:10, 27. Feb. 2016 (CET)
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Natürlich nicht UK. Mit Datenbankabgleich ist nur gemeint, dass die Mitgliederbetreuung nachsieht, wer seinen Beitrag bezahlt hat. Mehr nicht.
[[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]]
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:* Deine angestrebte Regelung mit den drei Stimmberechtigten ist ungenau. Es müsste heißen: ''Sie hat mindestens drei stimmberechtigte Parteimitglieder.'' Ich gehe davon aus, dass das dein Ziel ist. Wenn man nur Mitglieder schreibt, dann wird für die (AG-)Mitglieder eine Geschäftsordnung konstruiert, wie sie jetzt schon in gewissen AGs üblich ist. Da bedeutet Stimmberechtigung aktiv und anwesend, ob jemand bezahlt hat interessiert nicht und wird auch nicht geprüft. --[[Benutzer:Uk|uk]] 18:32, 16. Mär. 2016 (CET)
-----Danke UK, guter Hinweis. Das ist das Ziel. Kann man bei der Antragsdiskussion nachjustieren.  Stimmberechtigung liegt übrigens auch vor, wenn Beitragsminderung beantragt und der Antrag angenommen wird. Es liegt also an einem selber, ob man mitmachen möchte oder nicht. Am fehlenden Geld um den Mitgliedsbeitrag zu zahlen, wird es nicht scheitern.  [[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] -----
==== Argument 1 ====
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