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Bearbeitungen
Änderungen
→2015
== 2015 ==
=== [[Media:LSG-Bbg-15-5_Urteil_2016_03_25.pdf|LSG Bbg 15/5]] ===
Der Austritt eines Mitglieds verwehrt ihm den innerparteilichen Rechtsweg auch in laufenden Verfahren.
=== [[Media:LSG-Bbg-15-5_Beschluss_2015_11_30.pdf|LSG Bbg 15/4]] ===
# Jede geschäftsfähige Person kann die Vertretung vor dem Schiedsgericht übernehmen. Es ist nicht erforderlich, hierfür ein juristisches Staatsexamen zu besitzen. (entgegen der Auffassung des Bundesvorstandes)